aus der Sendung vom Donnerstag, 20.10.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Ist der Käse original oder gefälscht? Wie viel Leber steckt in der Leberwurst? Sind schwarze Oliven echt oder gefärbt? Ein Blick in die Zutatenlisten ist oft erhellend, aber für Laien eher mühsam. Das soll sich mit dem Internetportal Lebensmittelklarheit.de ändern. Seit Juli 2011 können Sie auf der Seite Lebensmittelklarheit.de nämlich ärgerliche Produkte melden. MARKTCHECK hakt nach, ob es den Durchblick erhöht und Hersteller zum Umdenken bringt.
Ingo V. aus Wiesbaden trinkt morgens gerne Kaffee. Lange Zeit immer die gleiche Sorte: "Onko klassisch". Doch plötzlich fällt ihm zufällig auf, dass in der traditionell grünen Verpackung statt bislang 100 Prozent Röstkaffee nur noch 88 Prozent stecken. Der Rest wird durch Zusatzstoffe gestreckt. Ingo V. fühlt sich durch Onko getäuscht
In seinem Kaffeepulver ist nicht mehr nur Kaffee, sondern es enthält auch die Zuckerzusätze Maltodextrin und Karamell. Melange nennt das der Hersteller - vollmundig. Für Ingo V. ist das aber eine klare Kundentäuschung. Er beschwert sich beim Internetportal Lebensmittelklarheit.de. Dahinter stehen die Verbraucherzentralen. In Frankfurt wird die Beschwerde von Ingo V. geprüft.
Die Experten kennen den Trick mit der Kaffeemischung. Zwei Gründe nennen sie, weshalb Anbieter Maltodextrin, also Zuckerstoffe in Röstkaffee mischen. Einmal um teuren Röstkaffee einzusparen, Maltodextrin ist preislich günstiger und zum anderen gibt es noch einen Hinweis, nämlich dass die Kaffeesteuer dadurch reduziert wird. Denn die gestreckte Variante gilt als Kaffee-Mischgetränk. Die Steuer-Ersparnis für die Hersteller beträgt fast 0,50 Euro pro Kilogramm. Trotz veränderter Rezeptur ist die Verpackung nahezu identisch. Für den Kunden irreführend, meinen die Verbraucherschützer.
Onko ist aber nur ein Beispiel: Inzwischen haben Verbraucher bei Lebensmittelklarheit.de schon über 3.500 Produkte angeprangert. Und wöchentlich kommen 300 neue Beschwerden dazu. Hält das Produkt tatsächlich weniger als es verspricht, landet es in der Rubrik "getäuscht". Das bisherige Fazit: 30 Prozent der Produkte, die in der Rubrik "getäuscht" gelandet sind, wurden von den Herstellern daraufhin abgeändert. Eine solch hohe Erfolgsrate hatten die Verbraucherschützer nicht erwartet. Eine juristische Handhabe gibt es in vielen Fällen nicht. Es fehlen einfach die gesetzlichen Vorgaben.
Beispiel: Schwarze Oliven aus dem Supermarkt. Wir machen den Test. Was Verbraucher oft nicht wissen: Viele Oliven, die als schwarze Oliven verkauft werden, sind in Wirklichkeit grüne Oliven. Sie werden von den Herstellern künstlich geschwärzt. In zwei Gläsern sind also grüne Oliven - einmal aber geschwärzt. Doch das ist für den Verbraucher oft nicht zu erkennen. Nur Insider wissen, dass eine Eisenverbindung mit der Bezeichnung Stabilisator das Färbemittel für die Oliven ist. Wir kontaktieren einen der Oliven-Hersteller, wollen wissen, warum die Kennzeichnung für den Verbraucher nicht erleichtert werden kann. Seine Antwort:
Ihren, für den Verbraucher relevanten Ansatz im Blick, haben wir zwischenzeitlich veranlasst, dass auf allen... KRINI-Produkten mit geschwärzten Oliven sukzessive der Hinweis "geschwärzt" auf dem Deckel zu lesen sein wird.
Erst durch unser Nachhaken ändert sich etwas. Bei den Produkten, die im Verbraucherportal aufgeführt sind, wollen manche Hersteller eine mögliche Änderung noch aussitzen. Doch langfristig, so hoffen die Betreiber, wird sich die Macht der Verbraucher wohl durchsetzen.
Der größte Erfolg für das Portal bislang: Der Hersteller von Onko Kaffee hat freiwillig reagiert: Jetzt besteht "Onko klassisch" wieder aus 100 Prozent Röstkaffee - ohne Zuckerzusatz.
Letzte Änderung am: 20.10.2011, 17.31 Uhr