aus der Sendung vom Donnerstag, 2.2. | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Oft beginnt es harmlos: ein belangloses Telefonat, ein versehentlicher Klick im Internet oder eine unauffällige Mail. Was folgt, ist der blanke Horror: Rechnungen und Mahnungen mit immer höheren Beträgen flattern ins Haus. Dahinter verbergen sich häufig unseriöse Inkassofirmen.

Unangenehme Post
Melanie D. war vor 30 Jahren gerade mal zwölf Jahre alt. Heute soll sie eine Rechnung ihrer Mutter von damals bezahlen. Die unglaubliche Geschichte beginnt mit einem Brief von einem Inkassobüro. Darin wird Melanie D. aufgefordert, Waren zu bezahlen, die ihre Mutter wohl vor 30 Jahren bei einem Versandhaus in ihrem Namen bestellt hat. Sie nimmt das Schreiben nicht ernst, doch schon bald erhält sie ein zweites, indem ihr mitgeteilt wird, dass sie bei Nichtbezahlung mit einem Besuch des Gerichtsvollziehers rechnen müsse. Sie legt Widerspruch beim Inkassobüro ein und hofft damit die Angelegenheit zu beenden. Doch ein paar Tage später steht tatsächlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür und verlangt den offenen Rechnungsbetrag, der inzwischen zusammen mit den Mahngebühren von ursprünglich 130.- Euro auf 600.- Euro gestiegen ist. Melanie D. schaltet einen Rechtsanwalt ein, doch das Inkassounternehmen besteht weiter auf seiner Forderung. Es räumt zwar schriftlich ein, dass es unüblich sei, einen Titel, der einer Verjährung von 30 Jahren unterliegt, nahezu 30 Jahre liegen zu lassen, doch an der Rechtmäßigkeit seiner Forderung hat es offensichtlich keinen Zweifel. Ein Interview lehnt man ab und vor Ort wird MARKTCHECK an der Sprechanlage abgewimmelt. Doch zur Erleichterung für Melanie D. stellt das Inkassounternehmen das Verfahren schlussendlich ein.
Und für das Versandhaus, bei dem die Mutter damals bestellt hat, ist der Fall sowieso schon lange erledigt. Das Unternehmen hatte in den neunziger Jahren zahlreiche offene Rechnungen an Inkassounternehmen verkauft.
Was für das Versandhaus ein üblicher Vorgang sein mag, ist für die Betroffenen eine Belastung. Zwar ist die Geschichte von Melanie D. mit Sicherheit ein Sonderfall, doch das Geschäft mit Inkassorechnungen floriert nach wie vor.
Mit eingeschüchterten Verbrauchern hat Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jeden Tag zu tun. Viele Menschen wenden sich an die Verbraucherzentralen, weil sie Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen bekommen haben. Oft sind sie verunsichert, weil ihnen mit Schufa-Einträgen oder dem Gerichtsvollzieher gedroht wird. Und aus Furcht wird dann nicht selten eine Rechnung beglichen.
Eine aktuelle Studie der Verbraucherzentralen zu den Methoden der Inkassounternehmen belegt, dass in dreiviertel der untersuchten Beschwerde-Fälle versucht wurde, die Verbraucher einzuschüchtern. Und das, obwohl nur gerade mal ein Prozent dieser Forderungen aus Sicht der Verbraucherschützer eindeutig berechtigt sind. Bei der Studie wurden mehr als einhundert Inkassounternehmen untersucht und die Ergebnisse sind alarmierend und die Methoden werden immer raffinierter.
Dunja Richter empfiehlt Verbrauchern, dass sie zunächst auf jeden Fall nachprüfen sollen, ob die Forderung berechtigt ist. Ist sie es nicht, sollte man sich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen und einen Nachweis verlangen, warum diese Forderung gegen einen geltend gemacht wird.
Wie Sie weiter vorgehen, wenn das Inkassounternehmen dann immer noch nicht von seiner Forderung ablässt, erfahren Sie auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen:
Letzte Änderung am: 02.02.2012, 21.00 Uhr