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Gen-Honig Bienen und genmanipulierte Pflanzen

aus der Sendung vom Donnerstag, 15.9.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Honig, in dem sich Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen, die nicht für den menschlichen Verzehr zugelassen sind, befinden, darf nicht mehr einfach in den Handel geraten, so entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Doch in welchem Honig ist die verbotene Gentechnik enthalten? Äußerlich ist der Unterschied nicht erkennbar und in den Supermarktregalen steht der Honig wie bisher.

Ein Produkt der Honig-Industrie

Die Kontrolleure der Lebensmittelüberwachung schwärmen aus wie ein Bienenvolk, auf der Jagd nach Honigproben. Niemand weiß, welche Honigsorten mit Genpollen belastet sind. Doch aus dem Regal im Supermarkt muss der Honig nicht sofort verschwinden.
Wird allerdings Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen, die nicht für die menschliche Ernährung zugelassen sind, gefunden, muss der betroffene Honig aus den Verkaufsregalen entfernt werden.

Aufwändige Untersuchungen

Doch um den Gen-Honig aufzuspüren, sind erst aufwendige Untersuchungen erforderlich. Meist weiß der Kunde im Supermarkt nicht, woher sein Honig stammt. Auf dem Etikett steht oft nur, dass der Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern kommt.
Künftig muss zumindest gekennzeichnet werden, wenn der Honig mehr als 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile enthält.
Um den Anteil zu überprüfen, schicken die Lebensmittelkontrolleure die verplombten Proben beispielsweise in das Lebensmitteluntersuchungsamt nach Trier. Die Experten im Untersuchungsamt erklären, dass besonders Honig aus dem nichteuropäischen Ausland gefährdet ist, beispielsweise aus Kanada, Brasilien oder China, wo gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden.

In Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit auf gentechnisch veränderte Pflanzen zu treffen sehr gering, da es nur 200 Quadratmeter Versuchsfläche in Rheinland-Pfalz gibt und in Baden-Württemberg keine Anbaufläche. Regionale Produkte sind also relativ sicher. Allerdings kommen rund 80 Prozent unseres Honigs aus dem Ausland.

Mit der Analyse suchen die Lebensmitteltechniker nach gentechnisch verändertem Pollen. Die Ergebnisse liegen erst nach einigen Tagen vor. Dabei kommt es darauf an, welche gentechnisch veränderten Pollen gefunden werden. Denn einige sind nicht für Lebensmittel zugelassen.
Bei nichtzugelassenen Pflanzen muss der Honig zwingend aus den Regalen, erklärt ein Experte des Landesuntersuchungsamtes, da er nicht verkehrsfähig ist.
Stammt der Pollen von zugelassenen Pflanzen, muss noch geprüft werden, ob die Kennzeichnung "gentechnisch verändert" auf das Etikett muss. Das ist bei Überschreitung des Grenzwertes von 0,9 Prozent der Fall.

Das alles gilt übrigens auch für viele andere Produkte, die Honig mit Genpollen enthalten.
Für Hersteller wird es künftig also schwieriger, dem Kunden Gentechnik heimlich unterzujubeln. Rund zwei Drittel der Verbraucher lehnen sie ab. Das könnte auch den Anbau in Deutschland und Europa unattraktiver machen. Ein Ende der Gentechnik bedeutet das Urteil aber nicht.

Gen-Honig

MARKTCHECK,  15.9.2011 | 4:43 min

Letzte Änderung am: 15.09.2011, 21.00 Uhr

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MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn
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