Navigation

Volltextsuche

MARKTCHECK-Service

MARKTCHECK-Coaching

SWR Fernsehen - Am besten Südwesten Ehepaar

Der neue Imageclip des SWR Fernsehens.

0:24 min

Fernsehen im SWR

Elternunterhalt Immer mehr Kinder müssen für die Eltern zahlen

aus der Sendung vom Donnerstag, 28.7.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Wenn Kinder plötzlich zahlen müssen, für die Heim- und Pflegekosten ihrer Eltern, dann ist die Verwunderung meist groß, denn damit rechnen die Wenigsten. Der so genannte Elternunterhalt ist aber mittlerweile gängige Praxis und wird von den Sozialämtern auch immer häufiger eingefordert. Dann nämlich, wenn das Einkommen der Eltern nicht mehr ausreicht, um die Pflegekosten zu decken: Kinder haften für ihre Eltern. Auf die Kinder kommen dann ganz plötzlich ungeahnte finanzielle Belastungen zu.

Seminarteilnehmer beim Diavortrag

Es herrscht viel Andrang beim Informationsabend des Interessenverband Unterhalt und Familienrecht in Heilbronn. Rund 30 Betroffene suchen Beratung zum Thema Elternunterhalt. So sieht es überall in Deutschland aus. Immer mehr Kinder sollen Unterhalt für die Eltern zahlen.

Die meisten Teilnehmer haben Eltern, die im Pflegeheim leben. Deren Renten decken oft die teuren Heimkosten nicht. Dann springt erst mal das Sozialamt ein, holt sich das Geld aber von den Kindern zurück - oft um jeden Preis.

Fallbeispiele

Lieselotte W. erhält vom Sozialamt immer neue, höhere Forderungen wegen der Pflegekosten ihrer Mutter. Sie erzählt, dass es im Jahr 2007 6.000,- Euro waren. Bis einschließlich 2010 belief sich die Forderung auf etwas über 30.000,- Euro und es ist kein Ende in Sicht, es geht immer so weiter.
Brigitte A. lebt unterhalb des Existenzminimums. Trotzdem soll sie etliche tausend Euro Elternunterhalt für ihre Mutter zahlen. Sie fühlt sich in ihrer Existenz bedroht. Ihre Mutter lebte vier Jahre in einem Pflegeheim, bis sie 2004 starb. Von der 64-jährigen Tochter fordert das Sozialamt jetzt 10.000,- Euro zurück. Dabei hat sie selbst nur Einkünfte von 700,- Euro. Diese stockt sie jeden Monat auf, aus ihrem ersparten Geld. Auf diese eisernen Reserven der Rentnerin hat es das Sozialamt abgesehen. Es rechnet ihr knallhart vor, sie könne doch gut auf 10.000,- Euro verzichten, der Rest würde reichen, bis sie 84 Jahre alt sei. Das sei ihre statistische Lebenserwartung.

Leere Kassen

Ein Rollator und ein Rollstuhl

Bundesweit finanzieren die Sozialämter gut 240.000 Senioren das Pflegeheim. Der Staat bittet dann die Kinder zur Kasse. Eigentlich nur die Besserverdienenden, so war es ursprünglich gedacht und ist es eigentlich auch sinnvoll. Doch inzwischen sollen immer öfter auch diejenigen zahlen, die selbst nur wenig haben.

Michael Baczko ist Experte zum Thema Elternunterhalt. Er erlebt oft, dass die Ämter erstaunlich schnell nachgeben, sobald die Kinder sich gegen die Forderung wehren. Es scheint, dass viele Berechnungen zunächst zu hoch angesetzt werden - nach dem Motto: Man kann es ja mal probieren. Er schätzt, dass 80 Prozent der Zahlungsaufforderungen mit Erfolg angreifbar sind. Das heißt, man eine Reduzierung oder Wegfall der Unterhaltszahlungen erreichen kann."

Auch Lieselotte W. musste ihre schwer demente Mutter in einem Pflegeheim unterbringen. Das Sozialamt fordert mittlerweile über 32.000,- Euro von ihr. Weil sie als Hausfrau nichts verdient, hat man es auch bei ihr auf das Vermögen abgesehen.
Fürs Alter hat sie sich ein altes Haus angeschafft. Darin lebt ihre eigene Tochter, alleinerziehend mit ihrem Kind. Die Forderung des Amtes: Sie soll dieses Haus verkaufen, dann könne sie alle für die Mutter erbrachten Sozialleistungen zurückzahlen. Das ist für sie und ihre Familie eine Katastrophe.
Um die Existenz ihrer Tochter und des Enkelkindes zu sichern, wehrt sie sich nun vor Gericht. Mit ungewissem Ausgang, denn klare Regeln fehlen bei der Berechnung des Elternunterhalts nach wie vor.

Josef Linsler vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) erklärt, dass beispielweise jemand in einem Landkreis zum Elternunterhalt herangezogen wird, anderere Betroffene in ähnlich gelagerten Fällen werden in anderen Landkreisen aber nicht zur Kasse gebeten.
Trotzdem sieht das Bundesjustizministerium keinen Handlungsbedarf. Es gebe ja kaum Beschwerden. Außerdem könnten doch die Gerichte die fehlerhaften Entscheidungen korrigieren.
Für Angehörige wie Brigitte A. aber bedeutet das jahrelange juristische Auseinandersetzungen. Zwar hat sie inzwischen vor Gericht ihre Zahlungen auf gut 6.000,- Euro drücken können. Aber nun geht sie noch in die nächste Instanz.
Beim Elternunterhalt in Deutschland gibt es scheinbar viel Willkür, viel Unsicherheit und ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte und Richter.


Elternunterhalt

MARKTCHECK,  28.7.2011 | 5:37 min

Letzte Änderung am: 28.07.2011, 21.00 Uhr

Elternunterhalt

Unsere geplanten Themen:
• Pflegestufen
• Kräuter aus dem Garten
• Werbeaussagen
• Pommes Frites im Test
• Laminat mit Mängeln
• Top 3: Fluggastrechte

Voting

Welcher Beitrag hat Ihnen am Besten gefallen?

Die Ergebnisansicht wird nach dem Abstimmen berechnet, ohne dass die Seite neu geladen wird (Javascript-Funktion, für Vorlese-Applikationen ggf. Javascript deaktivieren).
Voting

Das Ergebnis dieser Abstimmung ist nicht repräsentativ.

MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn
Pause
1/4
Vorheriges Bild Nächstes Bild
Schreiben Sie uns! Ihr Fall in MARKTCHECK

Ärger mit Unternehmen oder Behörden? Sie möchten Ihr Heim verschönern und suchen nach Rat? [mehr zu: Ihr Fall in MARKTCHECK]

Hendrike Brenninkmeyer MARKTCHECK Unsere Moderatorin

Hendrike Brenninkmeyer führt Sie durch die Sendung MARKTCHECK. [mehr zu: Unsere Moderatorin]

MARKTCHECK-Baucoach Grafik MARKTCHECK-Baucoach Heimwerken und Renovieren

Fliesen legen, Türen lackieren und was es sonst alles so zu Hause zu tun gibt: MARKTCHECK-Baucoach Waldemar Eider weiß, wie man die Dinge anpacken muss. Schreiben Sie uns, wenn er Ihnen zur Hand gehen soll. [mehr zu: Heimwerken und Renovieren]