aus der Sendung vom Donnerstag, 9.2. | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte sich darauf verlassen können, dass die Straße sicher ist. Doch herunterfallende Äste können vorbeifahrende Pkw beschädigen. Eigentlich ist die zuständige Gemeinde für die Kontrolle der Bäume verantwortlich.

Wenn sie auf der Landstraße unterwegs ist, fährt bei Verena S. immer ein wenig Angst mit. Ihr Blick richtet sich nach oben in die Bäume, ob sich etwas bewegt. Im August 2010 ist sie mit ihrem einjährigen Sohn Max unterwegs, als plötzlich von einem Baum am Straßenrand ein Ast abbricht und auf das fahrende Auto kracht.
Der Ast schlägt im Kennzeichen vorn ein und rutscht über die Windschutzscheibe. Er ist so groß, dass es im Auto dunkel wird. Glücklicherweise durchschlägt der Ast nicht die Scheibe und Verena S. und ihr kleiner Sohn bleiben glücklicherweise unverletzt.
Doch der Blechschaden ist nicht unerheblich. Die Reparaturkosten lägen bei über 2.000,- Euro, für das alte Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden. Eine Vollkasko würde den Schaden übernehmen, aber die besteht für das alte Modell nicht.
Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben, will sie diese von der zuständigen Gemeinde, der Stadt Wernau, erstattet haben, denn auf deren Gebiet stand der Baum.
Unfälle durch herabfallende Äste und Schäden durch Schlaglöcher kommen häufiger vor. Immer wieder müssen sich dann Gerichte mit der Frage befassen, ob die Kommunen ihre Straßen ausreichend gesichert haben.
Der Verkehrsrechtsexperte Oliver Wittek erklärt, dass die Kommune als Trägerin der Verkehrssicherungspflicht die Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen habe, die straßenbedingt oder durch das Straßenumfeld auftreten könnten. Dazu zählten auch Gefahren, die von Bäumen ausgingen, was nicht selten sei.
Doch die Stadt Wernau sieht keinen Fehler und weigert sich, den Schaden zu übernehmen. Verena S. beauftragt eine Rechtsanwältin und reicht Klage ein. Die Beweislast liegt bei ihr. Sie muss belegen, dass die Stadt die Bäume nicht ausreichend kontrolliert hat.
Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, wie oft Kommunen die Bäume kontrollieren müssen. Doch es gibt zahlreiche Urteile zu dieser Frage. Der Verkehrsrechtsexperte erklärt, dass sich für die Baumkontrollen in der Rechtsprechung eine Tendenz ergeben habe. Viele Oberlandesgerichte fordern zwei Mal jährlich Kontrollen, einmal im belaubten, einmal im unbelaubten Zustand.

In Wernau liegt die letzte Kontrolle mehr als ein Jahr zurück, so geht es aus den Gerichtsunterlagen hervor. Dabei stehen an der betroffenen Straße Pappeln und Silberweiden. Bei diesen Bäumen sei höchste Vorsicht geboten, meint der Baum-Sachverständige Professor Claus Matthek vom Karlsruher Institut für Technologie.
Diese Weichhölzer hätten die Eigenschaft, auch gesunde Äste bei moderater Belastung oder auch nur bei Hitze abzuwerfen. Diese könnten zum Teil schenkeldick sein, so der Experte.
Um zu klären, ob die Gefahr durch die Silberweide bei der letzten Kontrolle hätte erkannt werden müssen, beauftragt das Gericht einen Gutachter. Der stellt fest, dass der städtische Baumkontrolleur offenbar die Baumart gar nicht erkannt habe. Der Kontrolleur habe Pappeln nicht von Silberweiden unterscheiden können, so der Gutachter, und damit sei er für diesen Beruf nicht geeignet.
Auf Nachfrage will die Stadt Wernau keine Stellung nehmen, unter Berufung auf das laufende Verfahren. Die Protokolle der letzten Baumkontrolle rückt die Stadt ebenfalls nicht raus. Ohne diese Unterlagen wird es für Verena S. schwer, der Stadt Wernau Fehler nachzuweisen. Entsprechend schlecht schätzt sie ihre Chancen vor Gericht ein und verliert ihren Glauben an die Gerechtigkeit.
Doch sie will nicht aufgeben. Wenn sie vor dem Stuttgarter Landgericht tatsächlich scheitert, will sie Berufung einlegen.
Letzte Änderung am: 09.02.2012, 21.00 Uhr