aus der Sendung vom Donnerstag, 1.12.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Die kalte Jahreszeit ist Hochsaison für Zitrusfrüchte aller Art. Süß-säuerliche Orangenspalten dekorieren winterliche Salate und Desserts, geriebene Schalen verfeinern Weihnachtsplätzchen aller Art, und Orangen- oder Zitronenscheiben aromatisieren traditionell sowohl Früchtepunsch als auch Glühwein.
Aus der Winterküche sind die Zitrusfrüchte nicht wegzudenken. Doch gerade ihre Schalen sind oft mit Pestiziden und Konservierungsmitteln belastet. Deshalb findet man in vielen Rezepten den Tipp, die Schale von einer "unbehandelten" Frucht zu verwenden. Aber heißt "unbehandelt" tatsächlich "unbelastet"? Wir haben den Test gemacht.

Im konventionellen Landbau ist es üblich, Zitrusfrüchte schon während der Phase ihres Wachstums mit Pflanzenschutzmitteln zu spritzen. Diese Mittel erfüllen verschiedene Funktionen. So sollen sie zum Beispiel die Pflanze und ihre Früchte vor Schädlingen schützen, Schimmelbefall oder Pflanzenkrankheiten entgegenwirken oder das Wachstum unerwünschter Kräuter verhindern.
Nach der Ernte werden die Früchte in der Regel gewaschen und einer chemischen Behandlung gegen Schimmel und Fäulnis unterzogen. Gängige Mittel zur Konservierung der Schale sind zum Beispiel die Anti-Pilzmittel Orthophenylphenol oder Thiabendazol. Oft werden diese Mittel dem Wachs beigemischt, das die Oberfläche von Zitrusfrüchten nach der Ernte zusätzlich schützen soll.
Laut Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und gemäß Vermarktungsnorm für Zitrusfrüchte muss eine Konservierung der Schale von Zitronen und Orangen nach der Ernte gekennzeichnet werden. Auf dem Etikett eines Orangennetzes steht dann zum Beispiel der Hinweis "konserviert mit Orthophenylphenol, Imazalil und Thiabendazol". Wenn ein solcher Hinweis fehlt, muss davon ausgegangen werden, dass keine derartige Behandlung stattgefunden hat.
16 "unbehandelte" Zitrusfrüchte im Test
Wir wollten wissen: Sind Zitrusfrüchte, die als "unbehandelt" gekennzeichnet sind, tatsächlich "unbelastet"? Oder lassen sich auf der Schale nicht doch Rückstände von Konservierungsmitteln und anderen Pestiziden nachweisen?
Um das herauszufinden haben wir in Köln und in Mainz in Supermärkten, Fachgeschäften, an Marktständen und im Biohandel Zitronen und Orangen für unseren Stichprobentest gekauft. Insgesamt 16 Proben, die alle schriftlich oder mündlich als "unbehandelt" beziehungsweise "nach der Ernte unbehandelt" ausgelobt wurden. Unter den gekauften Früchten waren auch sechs Proben in Bioqualität. Die Biofrüchte stammten teilweise aus Bio-Fachgeschäften und teilweise aus Supermärkten großer Handelsketten.
Bei allen eingekauften Zitrusfrucht-Proben haben wir zunächst Einkaufsort, Kennzeichnung und Preis schriftlich erfasst und sie dann anonymisiert in ein unabhängiges Labor gebracht. Hier wurden die Proben aufbereitet und auf Rückstände gängiger Pestizide und Konservierungsmittel untersucht.

Das erfreuliche Ergebnis des Stichprobentests: In allen sechs Proben mit Bio-Siegel waren tatsächlich weder Pflanzenschutzmittel noch Konservierungsstoffe nachweisbar.
Damit entspricht das Ergebnis auch den Erwartungen, denn im Ökolandbau wird komplett auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel verzichtet. Auch eine Konservierung der Schale nach der Ernte ist bei Bio-Früchten nicht erlaubt.
Völlig unbehandelte Bio-Zitrusfrüchte sehen oft vergleichsweise stumpf aus, wohingegen eine mit Wachs konservierte Frucht stärker glänzt. Nicht konservierte Zitrusfrüchte können in der Regel nicht so lang gelagert werden und schimmeln schneller.
Weniger erfreulich fiel die Beurteilung der konventionellen Früchte aus. Der Test zeigt, dass der Begriff "unbehandelt" keineswegs "frei von Schadstoffen" bedeutet:
Nur eine von zehn vermeintlich "unbehandelten" Zitrusfrüchten aus konventionellem Handel war tatsächlich frei von Pestizid-Rückständen oder Konservierungsmitteln. Bei fünf Proben fanden die Chemiker Konservierungsmittel wie Imazalil oder Thiabendazol und teilweise zusätzlich noch Pestizide. Drei weitere Zitrusfrucht-Proben wiesen deutliche Pestizid-Rückstände auf, in einer Frucht wurden Pestizid-Spuren nachgewiesen.
Die im Test gefundenen Pestizidrückstände überschreiten in keinem Fall die gesetzlich festgelegten Grenzwerte. In einigen Proben waren die zulässigen Höchstmengen jedoch nur knapp unterschritten. Hinzu kommt, dass zum Teil Mehrfachrückstände nachgewiesen wurden - auf einer Frucht bis zu fünf verschiedene Wirkstoffe. Welche Auswirkung diese verschiedenen Substanzen im Körper haben, ist nicht ausreichend untersucht.
Bei den in fünf Proben nachgewiesenen Konservierungsmitteln handelt es sich um Stoffe, die bei Zitrusfrüchten üblicherweise zur Nacherntebehandlung eingesetzt werden. In dem Falle einer Behandlung nach der Ernte hätten die Stoffe deklariert sein müssen. Wie Lebensmittelchemiker und Untersuchungsleiter Stefan Kollenda jedoch erklärt, sei es durchaus üblich, dass die Produkte auch vor der Ernte mit Oberflächenbehandlungsmitteln konserviert werden.
Da sich die Deklarationspflicht für Konservierungsstoffe nur auf die Behandlung nach der Ernte bezieht, entsteht ein rechtliches Schlupfloch. Denn eine Behandlung der Früchte vor der Ernte ist im konventionellen Handel zulässig und nicht kennzeichnungspflichtig.
Lebensmittelrechtlich ist die Bezeichnung "unbehandelt" für Zitrusfrüchte nicht klar definiert. Viele Kunden, die bewusst zu unbehandelten Zitrusfrüchten greifen, erwarten jedoch weder Pestizide noch Konservierungsmittel noch sonstige Chemikalien auf ihrer Frucht. Diese hohen Erwartungen - so das Ergebnis unseres Stichprobentests - konnten 9 von 10 Proben aus dem konventionellen Anbau nicht erfüllen. Insofern ist der Begriff "unbehandelt" hier fehl am Platz.
In unserem Stichprobentest punkteten alle Bio-Früchte mit einer pestizidfreien Schale. Das Fazit von Lebensmittelchemiker Stefan Kollenda lautet: Auf Bio-Ware zurückzugreifen, wenn man die Schale mitverarbeiten will.
Unser Tipp fürs Kochen, Backen und die Zubereitung von Getränken: Wählen Sie Zitrusfrüchte mit dem Bio-Siegel. Dafür müssen Sie oft noch nicht einmal tiefer in die Tasche greifen: Denn die Bio-Früchte, die in unserem Test alle sehr gut abgeschnitten haben, waren im Schnitt sogar etwas preisgünstiger als die konventionelle als "unbehandelt" ausgelobte Ware.
In jedem Fall sollte die Schale der Früchte vor dem Verzehr heiß abgewaschen und mit Küchenkrepp abgerieben werden. Denn selbst auf einer unbehandelten Schale können sich Schmutz oder natürliche Schadstoffe, wie zum Beispiel Schimmelsporen, befinden. Gut gewaschen ist die Zitrusschale mit ihren ätherischen Ölen ein vielseitiges und aromatisches Gewürz für Süßspeisen, Kuchen und Plätzchen, aber auch für herzhafte Salate, kräftige Gemüsesuppen und vieles mehr.
Letzte Änderung am: 01.12.2011, 21.00 Uhr