aus der Sendung vom Donnerstag, 8.12.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
MARKTCHECK-Zuschauerin Monika S. bekam eine Knieprothese, doch im OP gab es eine Panne - und jetzt kann sie schlechter laufen als vorher. Damals war Monika S. hilflos, denn niemand wollte die Verantwortung für die Panne im OP übernehmen. In solchen Fällen ist es schwer, den Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen.
Monika S. soll eine Knieprothese bekommen und ist bereits unter Narkose. Da wird beim Auspacken das Implantat unsteril, angeblich durch ein Versehen. Ein Ersatz-Implantat ist nicht vorrätig. Lange Zeit muss Monika S. mit betäubtem und notdürftig zusammengeflicktem Knie im OP warten. Erst Stunden später trifft eine Ersatzprothese aus dem Schwarzwald ein. Erst jetzt, nach langer Wartezeit, kann die OP beendet werden.
Der Arzt und die Klinik bestreiten einen Behandlungsfehler, aber wie die Prothese unsteril wurde, kann die Klinik MARKTCHECK auch nach mehrmaliger Nachfrage nicht genau erklären.
Monika S. will endlich die Wahrheit erfahren und um ein angemessenes Schmerzensgeld kämpfen. Sie nimmt sich eine Anwältin, die nachweisen muss, dass bei der OP Fehler unterlaufen sind, die zur Nervenschädigung geführt haben. Denn die Beweislast liegt in solchen Fällen beim Patienten.
Rechtsanwältin Dr. Michaela Bürgle, Spezialistin für Arzthaftung, beobachtet über die Jahre eine Zunahme dieser Fälle. Für sie herrscht keine Waffengleichheit zwischen Arzt und Patient. Sie hält es für zwingend notwendig, dass Mediziner solche Fälle beurteilen und manchmal sogar mehrere Gutachten erstellt werden, denn Behandlungsfehler sind schwer nachweisbar.
Monika S. wendet sich an ihre Krankenkasse, die Techniker, um ein Gutachten erstellen zu lassen. Solche Gutachten fertigen der medizinische Dienst MDK oder die Ärztekammern in der Regel kostenlos an, für knapp 20.000 Patienten im Jahr. Bei 5.000, also etwa einem Viertel der Betroffenen, können die Gutachter einen Fehler nachweisen.
Bei Monika S. lässt das Gutachten auf sich warten. Die Behandlungsunterlagen, die sie ihrer Kasse, schickt, reichen nicht. Sie schickt weitere Unterlagen, doch nach Angaben der Kasse reichen die immer noch nicht aus. Auf Nachfrage von MARKTCHECK zeigt die Techniker Krankenkasse Verständnis dafür, dass die Bearbeitungszeit aus Sicht der Patientin nicht zufriedenstellend ist. Schließlich fordert die Kasse vom Krankenhaus direkt die fehlenden Unterlagen ein.
Derweil versucht M. Schmitt bei der Krankengymnastik ihr Bein zu trainieren. Aber so richtig geht es auch hier nicht voran. Genau wie bei ihrem Gutachten, denn nach wie vor fehlen der Kasse Unterlagen vom Krankenhaus. Kaum zu glauben, aber wenn sich die Klinik weiter stur stellt, müsste Monika S. auf Herausgabe ihrer Unterlagen klagen. Denn Patienten haben immer noch kein gesetzlich geregeltes Einsichtsrecht. Immerhin fordern das jetzt die SPD- und Grün-regierten Länder wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.
Erst nachdem MARKTCHECK im Oktober 2011 über den Fall berichtet, bewegt sich die Klinik und schickt rund zwei Monate nach der letzten Aufforderung der Kasse die noch fehlenden Unterlagen. Das Gutachten kann jetzt endlich erstellt werden, allerdings muss Monika S. rund sechs Monate auf das Ergebnis warten. Ob die Schuldfrage geklärt wird und wie es ihr weiter ergeht - MARKTCHECK bleibt dran.
Kostenloses Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)
Montags bis freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr erreichen Sie die Beraterinnen und Berater unter der bundesweit kostenfreien* Rufnummer
0800 / 0 11 77 22
(* Beratung bei Anruf aus dem Festnetz kostenfrei; Beratung für Anrufer aus dem Mobilfunknetz unter 0176 / 888 600 61 zu den üblichen Mobilfunktarifen.)
Letzte Änderung am: 07.12.2011, 21.00 Uhr