MARKTCHECK-Reporter
aus der Sendung vom Donnerstag, 14.7.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen
Falschparker oder Raser werden schnell mit einer Geldbuße bestraft, doch manchmal auch zu Unrecht. Mögliche Fehler gibt es viele: Falsche Messungen, veraltete Geräte, Verfahrensfehler und sogar Verwechslungen. Bleibt eine Behörde hartnäckig bei ihrem Fehler, ist das ein Fall für den MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn.

Alexandra B. wohnt in der Nähe von Karlsruhe. In Mannheim war sie noch nie, also auch nicht mit ihrem Auto. Doch im Mai 2011 bekommt sie plötzlich einen Strafzettel der Stadt Mannheim zugeschickt. Ihr Auto soll in Mannheim im Halteverbot auf einem Anwohnerparkplatz gestanden haben.
Nach dem ersten Schreck geht sie von einer Verwechslung aus und ruft in Mannheim an. Sie erklärt, dass weder sie noch ihr Auto in Mannheim waren. Die Dame am anderen Ende der Leitung scheint Alexandra B. jedoch einschüchtern zu wollen. Sie solle bezahlen, sonst ginge die Angelegenheit vor Gericht und es würde richtig teuer.
Die Stadt Mannheim bleibt hart.
Alexandra B. weiß, dass sie an dem betreffenden Tag bei ihrem Nachbarn war und ihre Tochter dort ein Fahrrad geschenkt bekam. Ihr Nachbar, ein Polizist, hat dabei gesehen, dass das Auto in der Garage stand und sicher nicht in Mannheim im Halteverbot.
Obwohl einer der bekanntesten juristischen Grundsätze "im Zweifel für den Angeklagten" lautet, fühlt sich Alexandra B. machtlos, denn im Verfahren um das Falschparken gelten offenbar andere Regeln. Die Politesse hat immer Recht, so scheint das Motto. Das ist sogar nachvollziehbar, denn Polizisten und Politessen werden zur Wahrheit verpflichtet und gelten deshalb als besonders glaubwürdig.

Doch auch Behörden können Fehler machen. Sind Betroffene dann chancenlos?
Erst als der MARKTCHECK-Reporter in Mannheim nachfragt, erklärt die Verwaltung, dass ein Fehler vorliege und man sich bei Alexandra B. entschuldigen müsse.
Immerhin werden in Mannheim jedes Jahr rund 300.000 Knöllchen verteilt. Der Fehler lag bei der Politesse, die das Kennzeichen falsch eingegeben habe. Zur Kontrolle müsse das Kennzeichen ein zweites Mal in die mobilen Geräte eingegeben werden, doch die Software funktionierte nicht richtig. Inzwischen habe auch der Hersteller diesen Fehler eingeräumt und aktualisiert die Geräte.
Tatsächlich hat ein anderer schwarzer Opel Corsa mit einem fast identischen Kennzeichen an diesem Tag falsch geparkt, wie schon öfter zuvor. Alexandra B. ist über das Ergebnis erleichtert, auch wenn es sich nur um 15,- Euro handelt.
Gegen unberechtigte Park-Knöllchen kann man, statistisch gesehen, wenig tun. Bei Parkvergehen wird nicht nur gegen den Fahrer ermittelt, sondern es kann auch der Halter verantwortlich gemacht werden. Man sollte also abwägen, ob man sich wegen der meist geringen Beträge wehren will. Sonst benötigt man sehr gute Beweise, beispielsweise Zeugen, dass nicht nur der Fahrer, sondern auch das Fahrzeug nicht am Tatort war.
Letzte Änderung am: 14.07.2011, 21.00 Uhr