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Fernsehen im SWR

Auslandsunfall Versicherung verweigert Zahlung

MARKTCHECK-Reporter

aus der Sendung vom Donnerstag, 1.12.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Knapp 150.000 Deutsche geraten jedes Jahr unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Neben den Problemen vor Ort mit einer Reparatur und der fremden Sprache droht oft ein langes Ringen um den Ersatz des Schadens. Nach einem Auffahrunfall in der Schweiz verweigert die Versicherung die Zahlung, ein Fall für den MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn.

Zwei Personen im Gespräch am Auto

Dietrich H. verbringt im Frühjahr 2011 mit seiner Familie den Urlaub in der französischen Schweiz. Bei einem Tagesausflug kommt es an einer roten Ampel zum Stau. Plötzlich fährt ein anderes Fahrzeug auf.

Streit und Polizei

Statt der erwarteten Entschuldigung des Auffahrenden sieht sich Dietrich H. einem aggressiven Mann gegenüber, der ihn versucht einzuschüchtern. Erst die hinzu gerufene Polizei kann den Unfallgegner davon überzeugen, die Unfallberichte auszufüllen.
Bei der Frage, welcher Schaden am eigenen Fahrzeug zu sehen sei, schreibt Dietrich H. wahrheitsgemäß "keine", für ihn war das eindeutig die Frage nach sichtbaren Schäden.
Er erwartet, dass mit den Versicherungsdaten des anderen Fahrers der Schaden reguliert werden kann, der sich möglicherweise unter dem Stoßfänger verbirgt.

Verdeckte Schäden

Erst zu Hause in Deutschland in der Werkstatt wird das ganze Ausmaß des Schadens sichtbar. Ein Gutachter stellt fest, dass die Anhängerkupplung verbogen und an der Aufhängung beschädigt ist. Da sie nicht mehr verkehrssicher sei, müsse sie getauscht werden. Die Kosten sollen bei rund 2.000,- Euro liegen.

Versicherungsmarathon

Damit beginnt für Dietrich H. ein langer Kampf gegen die Versicherungen. Zuerst war der Ansprechpartner die Schweizer Alba-Versicherung. Die verweisen an den deutschen Regulierer, die Partnerversicherung Allianz. Monatelang passiert nichts und plötzlich geht alles zurück in die Schweiz zur Helvetia-Versicherung.
Die nun offenbar zuständige Helvetia zahlt jedoch nicht und weigert sich mit verschiedenen Begründungen. Zum einen sei Rost an der Anhängerkupplung. Außerdem hätte Dietrich H. in seinem Unfallbericht geschrieben, dass er keine sichtbaren Schäden gesehen hätte. Trotz des deutschen Gutachtens weigert sich die Versicherung zu zahlen.

Die Familie ist verunsichert. Soll sie das Fahrzeug reparieren, kann ein Mietwagen genommen werden und muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden? Welche Ansprüche bestehen nach Schweizer Recht?

Der MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn hakt bei der Helvetia nach, warum sie trotz Gutachtens und Zeugen die Regulierung ablehnt. Zu einem Interview ist die Versicherung nicht bereit. In einer knappen schriftlichen Stellungnahme heißt es, dass man die Unannehmlichkeiten bedaure. Man habe sich auf den Unfallbericht gestützt. Auf Grund der Umstände erkenne man den Schaden jedoch jetzt an.
Die Familie von Dietrich H. ist mit diesem Ergebnis zufrieden, da sie nun den größten Teil des Schadens ersetzt bekommt, immerhin 1.500,- Euro und die Gutachterkosten.

Tipps für Unfälle im Ausland

Besonders wichtig ist es, die Ereignisse gründlich zu dokumentieren, auch wenn man im ersten Moment nicht viel erkennen kann.
Fotos, Skizzen und wenn möglich unabhängige Zeugen sind hilfreich.
Bei Personenschäden unbedingt die Polizei hinzuziehen.
Man sollte das Kennzeichen, die Personalien und Versicherungsdaten notieren und auf keinen Fall etwas Fremdsprachiges oder Unverständliches unterschreiben.

Zur Regulierung hat man als Geschädigter zwei Möglichkeiten: Entweder den Schaden sofort bei der ausländischen Versicherung melden, oder, und das ist meist einfacher, sich in Deutschland an den deutschen Vertreter der ausländischen Versicherung wenden.
Dieser so genannte Repräsentant muss innerhalb von drei Monaten zu einer Entscheidung kommen.
War das erfolglos, muss man möglicherweise die ausländische Versicherung verklagen. Das ist zumindest innerhalb der Europäischen Union auch von einem deutschen Gericht aus möglich.
Da die Schweiz jedoch nicht zur EU gehört, hätte Dietrich H. die Helvetia doch im Ausland, in der Schweiz, verklagen müssen. Das wäre mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.

Auslandsunfall

MARKTCHECK,  1.12.2011 | 7:25 min

Letzte Änderung am: 01.12.2011, 21.00 Uhr

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