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3:14 min

Fernsehen im SWR

Abschleppschaden Kein voller Ersatz?

MARKTCHECK-Reporter

aus der Sendung vom Donnerstag, 3.11.2011 | 21.00 Uhr | SWR Fernsehen

Wer eine Panne hat, ist froh, wenn ihm ein Abschleppdienst zu Hilfe eilt. Doch auch bei den Helfern in der Not gibt es manchmal Unfälle. Wenn daraus ein Schaden entsteht, müsste der doch anstandslos bezahlt werden. Nicht immer, wie der Fall zeigt, dem unser MARKTCHECK-Reporter Axel Sonneborn nachgegangen ist.

Ein Motorrad auf einem Abschleppfahrzeug

Peter W. ist seit 30 Jahren leidenschaftlicher Motorradfahrer. Bei einem Ausflug Ende Juli streikt plötzlich seine Maschine. Er ruft den Pannenhelfer vom Allgemeinen Deutschen Automobilclub ADAC. Doch der gelbe Engel kann vor Ort nicht helfen und bestellt den Abschleppdienst.

Ungenügende Befestigung

Das Motorrad wird auf den Abschleppwagen geschoben und das Vorderrad mit einer hydraulischen Zange eingespannt. Das Hinterrad ist mit einem Gurt gesichert. Peter W. fragt beim Abschleppwagenfahrer nach, ob diese Befestigung wirklich ausreicht, da das Motorrad immerhin 250 Kilogramm wiegt.
Doch bereits zwei Kurven später zeigt ein Blick nach hinten, dass die Befestigung unzureichend war. Das Motorrad liegt auf der Seite.

Streit um Haftungshöhe

Laut Gutachter beträgt der Schaden rund 2.000,- Euro. Peter W. erwartet, dass der ADAC ihn in voller Höhe ersetzt. Doch erst wird das Gutachten nicht anerkannt, dann soll nur der so genannte Handelswert ersetzt werden. Damit kann Peter W. zuerst nichts anfangen. Nach drei Monaten bietet ihm der ADAC einen Ersatz von 750,- Euro an.

Für den ADAC besteht der Schaden in der Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor und nach der Beschädigung durch den Abschlepper, der so genannten Handelswertdifferenz.
Klaus Reindl vom ADAC in München erklärt, dass sich die Schadensregulierung nach dem Handelsgesetzbuch richtet, wenn der ADAC nicht selbst, sondern ein beauftragter Frachtführer den Schaden verursacht hat.
Als MARKTCHECK nachhakt, erklärt sich der ADAC bereit, Peter W. den vollen Schaden aus Kulanz zu ersetzen, da die Regulierung nach der Handelswertdifferenz für ihn ungerecht wäre.

Wird etwas mit Transportauftrag transportiert, gilt tatsächlich das so genannte Frachtrecht, bei dem der Geschädigte nur den Wertverlust erstattet bekommt, was für ihn ein Nachteil sein kann. Ein solcher Vorgang sollte also unbedingt gut dokumentiert werden, mit Fotos und Zeugen. Außerdem muss man darauf achten, dass der Verkehrswert, hier des Motorrades, richtig bestimmt wird.
Bei Abschleppen ist die Schadensberechnung aber nicht immer ganz so einfach. Macht der Frachtführer beim Beladen einen Fehler, haftet er auch nach dem allgemeinen Schadensersatzrecht, oder hier der ADAC. Dann besteht die Pflicht, den gesamten Schaden zu ersetzen.

Abschleppschaden

MARKTCHECK,  3.11.2011 | 6:58 min

Letzte Änderung am: 03.11.2011, 21.00 Uhr

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