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Mobil & Freizeit Last-Minute-Reisen

aus der Sendung vom Mittwoch, 24.8.2011 | 18.55 Uhr | SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz

Last Minute Angebote

Die Deutschen sind international als Reiseweltmeister bekannt. Der Trend, dem grauen Alltag in Deutschland kurzfristig zu entfliehen, hat sich in den letzten Jahren noch stärker ausgeprägt. Last-Minute-Reisen erfreuen sich daher dank des guten Preis-Leistungsverhältnisses großer Beliebtheit.

Doch Last-Minute-Angebote sind nicht immer auch Schnäppchen. Vergleiche und der Blick ins Kleingedruckte sind auch bei Kurzfrist-Offerten unerlässlich. Wann handelt es sich um ein echtes Last-Minute-Angebot? Ist eine Reiserücktrittversicherung nötig? Wo liegen die Tücken? Welche Rechte hat ein Last-Minute-Urlauber? Wie kann man sich vor einem Konkurs des Reiseveranstalters absichern?

Wir beantworten all diese Fragen im Ratgeber "Reisen & Freizeit" in der Landesschau RP. Experte im Studio ist Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Informationen zu unserer Sendung:

Worauf ist bei Buchungen im Internet zu achten?

Auch im Internet gibt es nicht nur Schnäppchen. Manche Angebote sind deshalb billiger, weil sie um bestimmte Leistungen wie Halbpension oder Transfer zum Flughafen gekürzt sind. Vorsicht auch bei der Beschreibung "4 Sterne", das sagt nämlich nichts über Größe und Lage des Zimmers aus. Deshalb sollte man den Leistungsumfang genau checken und gegebenenfalls vertraglich absichern.

Wie viel billiger sollten Last-Minute-Angebote sein?

Man sollte die Katalogpreise vergleichen; die Preise bei Last-Minute sollten dann unter dem Katalogpreis liegen, alles andere ist Etikettenschwindel.
"Super Last Minute" oder "Very Last Minute" bedeutet, dass die Reise innerhalb von 6 Tagen angetreten werden sollte. Aber es bedeutet nicht, dass die Reise deshalb auch super preiswert ist.

Wie sind Hotelbeschreibungen im Internet zu werten?

Man sollte die Hotelbewertungen kritisch betrachten, da die Bewertungsportale im Netz für Manipulationen anfällig sind, sowohl von der Hotelseite als auch von dem Reisenden. Grundsätzlich können sie aber einen ersten Eindruck vom Hotel vermitteln.

Welche Rechte haben Last-Minute-Urlauber?

Kurzentschlossene Urlauber haben die gleichen Rechte wie alle anderen. Das schließt Reklamationen ein, wenn etwa - statt des bezahlten Doppelzimmers nur ein Einzelzimmer vorhanden ist - oder der beheizte Pool eine Baugrube ist. Bei höherer Gewalt – wie Naturkatastrophen oder Unruhen – kann der Vertrag gekündigt werden.

Welche Rolle spielt der Reisevertrag?

Der Reisevertag enthält in Verbindung mit den Katalogangaben sämtliche vom Reisveranstalter zugesicherten Merkmale der Reise. Für die Vertragsgestaltung ist entscheidend, welche Informationen der Kunde bei der Buchung erhält. Grundlage bei Last-Minute ist wie bei jeder regulär gebuchten Reise das Reisevertragsrecht.

Haben Last-Minute-Reisende ein Widerrufrecht?

Last-Minute-Reisende wie auch alle anderen Reisende haben kein Widerrufrecht; sie können eine Reise stornieren lassen, aber je näher der Reisetag rückt, umso höher sind die Stornokosten. Das kann dann richtig Geld kosten.

Reisebestätigung

Bei Reisen, die weniger als 7 Werktage vor der Abreise gebucht werden, muss der Veranstalter keine Reisebestätigung sofort ausstellen und auch die allgemeinen Geschäftsbedingung nicht sofort übermitteln. Der Veranstalter kann die Unterlagen direkt vor der Reise aushändigen, z.B. am Flughafen. Vorher sollte auch nicht bezahlt werden. Auf jeden Fall müssen die Urlauber informiert werden, was bei Beanstandung zu tun ist und an wen sie sich wenden können.

Welche Versicherungen sind wichtig?

Wichtig für eine Last-Minute-Reise ist die Auslandreise-Krankenversicherung. Denn Ärzte im Ausland stellen private Rechnungen und die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur einen Teil, so dass der Reisende möglicherwiese auf Kosten sitzen bleibt.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist nicht nötig, es ist unwahrscheinlich, dass der Reisende plötzlich krank wird.
Eine Reisegepäckversicherung ist ebenfalls verzichtbar, da man trotz Versicherung auf sein Gepäck achten muss als hätte man keine Versicherung abgeschlossen.

Welche Möglichkeit hat der Reisende sich vor einer Pleite des Veranstalters zu schützen?

Auch zu einer Last-Minute-Reise gehört eine Versicherung gegen Veranstaltungspleiten (der sogenannte Sicherungsschein). Bezahlt werden sollte nur, wenn der Schein im Original ausgehändigt wird. Urlauber sollten auch prüfen, ob der Name des Veranstalters identisch ist mit dem auf dem Sicherungsschein und der Versicherungszeitraum tatsächlich die geplante Reise einschließt. Im Zweifel ist ein Anruf bei dem angegeben Versicherer ratsam, ob der Reisveranstalter dort Kunde ist.

Letzte Änderung am: 17.08.2011, 00.39 Uhr