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Haus & Wohnen Gaspreise

aus der Sendung vom Freitag, 5.8.2011 | 18.55 Uhr | SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz

Gasherd

Bei den Gaspreisen gibt es offenbar nur eine Richtung: Nach oben. Zum Herbst haben viele Versorger schon wieder angekündigt, ihre Preise anzuheben. Schon jetzt reißt die Gasrechnung ein großes Loch in die Geldbeutel der Verbraucher. Und das wird ab Herbst nicht besser.

Wie Kunden mit der erneuten Preisrunde auf dem Gasmarkt umgehen sollten, das ist am 5.8.2011 Thema im Serviceblock der Landesschau-RP.

Informationen zu unserer Sendung:

Nachdem Anfang des Jahres rund 70 Gasversorger ihre Preise erhöht hatten, steht uns jetzt im Spätsommer die nächste Preisrunde ins Haus: 60 weitere Versorger planen, den Gaspreis um bis zu 18 Prozent zu erhöhen. Im Schnitt wird Gas 11% mehr kosten.

Viele Gasanbieter haben Verträge, bei denen der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt ist. Wenn dann das Öl teurer wird, dann steigt auch der Gaspreis und die Rechnung für den Kunden fällt höher aus. Aber es geht auch anders: Es gibt Versorger, die ihre Preise nicht erhöhen. Das liegt daran, dass sie z.T. kurzfristig ihr Gas kaufen. Gas ist ein Produkt wie jedes andere auch, das an Energiebörsen gehandelt wird. Wenn ein Versorger zu einem günstigen Preis einkauft, dann kann er dies an seine Kunden weitergeben.

Suchmaschinen im Internet helfen solche günstigen Anbieter zu finden. Dadurch kann ein Haushalt bis zu 300 Euro im Jahr sparen.

Wechsel des Gasanbieters ist möglich

Als Kunde bin ich nicht auf Gedeih und Verderb meinem Versorger ausgeliefert, denn den Gasanbieter zu wechseln, ist möglich. Man kann sich entweder bei den Verbraucherzentralen oder bei unabhängigen Verbraucherportalen im Internet (siehe Internetlinks) informieren. Bei einem Wechsel sind Einsparungen von bis zu 200 Euro im Jahr möglich.

Worauf muss man bei einem Wechsel achten?

Zunächst die Vertragslaufzeit, bzw. eventuelle Kündigungsfristen beachten. Wenn der Vertrag ausgelaufen oder gekündigt ist, ist der Wechsel kein Problem. Wenn mein Versorger jetzt die Preise während der Vertragslaufzeit erhöht, hat man in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Auch da ist es wichtig, die Fristen einzuhalten.

Unterschiedliche Vertragsarten

Daraus leitet sich ab, was der Versorger darf und was nicht. Wenige Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, hat man als Grundversorgungskunde. Denn da hat man einen Vertrag unterschrieben, der sich an den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers orientiert.
Bei Tarifversorgungskunden muss der Versorger nachweisen, dass die Preiserhöhung nach § 315 BGB "angemessen" und "nicht übertrieben hoch" ist.
Bei Sondervertragskunden müsste eine Erhöhungsklausel bereits im Vertrag stehen. Informieren kann man sich bei den Verbraucherzentralen.

Wie geht der Wechsel?

Wenn geklärt ist, dass man aus seinem alten Vertrag rauskommt, braucht der neue Anbieter die persönlichen Daten, den Namen des alten Anbieters, die Zähler- und Kundennummer dort und den gewünschten Liefertermin. Dann kümmert sich der neue Gasanbieter um die Kündigung beim vorherigen Versorger. Ein neuer oder anderer Zähler muss auch nicht installiert werden; der neue Anbieter mietet den vorhandenen vom bisheriger Versorger.

Die Angst, nach einem Wechsel im Kalten zu sitzen, ist unbegründet. Selbst wenn mein neuer Anbieter pleitegeht, springt immer noch der alte Versorger mit seinen Tarifen ein.

Es gibt auch keine anderen Nachteile: Zum Beispiel das Ablesen des Zählers übernimmt häufig der alte Anbieter. Man bekommt nur vom neuen Anbieter anschließend die Rechnung.

Empfehlung

Der billigste Anbieter ist nicht unbedingt der Beste. Beispiel: Es gibt Versorger, die sind enorm billig, verlangen jedoch im Vorfeld – bevor sie überhaupt etwas geliefert haben – Vorkasse. Das kann gut gehen. Geht jedoch der Anbieter während der Vertragslaufzeit pleite, ist unter Umständen mein vorher eingezahltes Geld weg.

Letzte Änderung am: 27.07.2011, 02.12 Uhr