aus der Sendung vom Donnerstag, 21.7.2011 | 18.55 Uhr | SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz
Erinnern Sie sich noch an den „Gammelkäse“? Verdorbener Käse wurde mit frischen Produkten vermengt und in den Handel gebracht. Oder an „Klebschinken“? Markenhersteller haben Fleischteile zusammengeklebt und als Rohschinken verkauft. Solche und andere Täuschungen kann der Verbraucher jetzt im Internet melden – unter www.lebensmittelklarheit.de.
Dahinter steht eine Initiative der Bundeszentrale für Verbraucherschutz, die Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger sein soll. Die Kennzeichnung zu Inhaltsstoffen, Qualitätsmerkmalen und Eigenschaften eines Lebensmittels erleichtert die Kaufentscheidung und schützt die Verbraucher. Sie wollen zum Beispiel klar erkennen können: Sind Zusatzstoffe, Allergene oder genetisch veränderte Organismen in einem Produkt enthalten? Wie viel Energie, Zucker, Fett oder Salz liefert ein Lebensmittel?
Daher sind Hersteller verpflichtet, eine Reihe von Angaben betreffend Zutaten oder das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Etikett in gut lesbarer Form anzubringen. Verpflichtend für die Lebensmittelhersteller ist eine Liste, die Zutaten und Zusatzstoffe beinhaltet. Auch die Füllmenge und das Mindesthaltbarkeitsdatum müssen auf dem Etikett verzeichnet sein. Einige Hersteller drucken freiwillig eine Nährstoffliste auf das Etikett, die Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett und Kalorien beinhaltet.
Trotzdem gibt es immer noch Grauzonen im Lebensmittelgesetz. So muss Schwarzwälder Schinken nicht unbedingt aus dem Schwarzwald stammen und Putenwürstchen dürfen einen relativ großen Anteil an Schweinefleisch enthalten. Das ist nicht illegal, täuscht aber den Verbraucher.
Letzte Änderung am: 10.06.2011, 23.35 Uhr