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Geld & Arbeit Rentner und Steuern

aus der Sendung vom Donnerstag, 7.5.2009 | 18.45 Uhr | SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz

Ende Mai müssen alle Unterlagen beisammen sein, dann muss die Steuererklärung für 2008 raus zum Finanzamt.
Der Stichtag gilt auch für Rentner. 2005 wurde das sogenannte Alterseinkünftegesetz verabschiedet. Demnach müssen Renten prinzipiell mindestens zur Hälfte versteuert werden.
Vier Jahre ist diese Bekanntgabe alt und doch haben viele erst in diesen Tagen erfahren, dass sie eine Erklärung abgeben müssen. Viele Ruheständler sind jetzt verunsichert. Bei uns zu diesem Thema ist die Steuerberaterin Monika Horne.

Informationen von unserer Expertin Monika Horne:

Die Finanzämter haben zum Teil erst jetzt die Aufforderungen rausgeschickt. Diese Verzögerung hat zuerst einmal mit der Umstrukturierung der staatlichen Rentenversicherung zu tun und natürlich ist es immer so, wenn Gesetze verabschiedet werden, dann muss die Umsetzung in die Praxis erst einmal geprüft werden. Und so kamen die letzten Schreiben erst in den letzten Wochen an.

Steuerlast für Rentner

Die Steuerlast hängt von der Rentenhöhe und vom persönlichen Steuersatz ab. Viele werden gar nicht zahlen müssen, manche aber unter Umständen mehrere hundert Euro.

Finanzämter können jetzt auch rückwirkend Erklärungen bis 2005 einfordern. Ich rate Rentnern aber ab, die erst dieses Jahr durch das Schreiben vom Finanzamt darauf aufmerksam wurden, ihre Erklärung für 2008 einzureichen; sie sollte abwarten, was das Finanzamt sagt.

Wer wissentlich keine Erklärung abgegeben hat, dem können saftige Strafen drohen bis zu einer Höhe im fünfstelligen Eurobereich. Aber erst einmal würde ich keine Pferde scheu machen.

Seit 2005 müssen die Renten zu 50 Prozent versteuert werden, dann steigt der zu versteuernde Anteil bis 2040 jedes Jahr an; zunächst um 2 Prozent, dann ab 2020 um 1 Prozent.

Das heißt: Wenn jemand dieses Jahr in Rente geht, dann muss er 58 Prozent seiner Einkünfte versteuern. Aber es gibt Grundfreibeträge.
Als Faustregel sagt man: Alleinstehende, mit einer Brutto-Rente von 1500 Euro und weniger im Monat oder Verheiratete, deren Rente 3000 Euro oder weniger beträgt, müssen keine Steuern zahlen.

Die meisten Rentner werden keine Steuern zahlen müssen. Und wenn, ist es viel weniger als in der Regel befürchtet. Aber um den Aufwand kommt man nicht herum.

Letzte Änderung am: 24.04.2009, 23.29 Uhr

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