aus der Sendung vom Donnerstag, 5.2.2009 | 18.45 Uhr | SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz
"Riestern" ist eine vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge, die von immer mehr Menschen genutzt wird. Im letzten Jahr schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, mit "Riestern" auch Wohneigentum zu erwerben, denn für viele Deutsche ist das Eigenheim immer noch die Altersvorsorge Nummer 1.
Neuerdings kann also jeder die staatlichen Zulagen auch nutzen, um sein privates Wohneigentum zu finanzieren. Die ersten Bank- und Bausparverträge dafür kamen im November auf den Markt, einen ersten Überblick geben derzeit die großen Verbrauchertest-Zeitschriften Finanztest und Ökotest. Doch für wen lohnt sich "Wohnriestern" wirklich? Wie groß sind die Zuschüsse? Welche Spielregeln gilt es dabei zu beachten? Welche Art des Riester-Vertrages eignet sich hierfür? Expertin Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Mainz gibt dazu Informationen.
Denn das Gesetzeswerk ist kompliziert: Zwar spart der Verbraucher Steuern bei dieser Art der Immobilienfinanzierung, die Steuer fällt dafür aber wie bei allen Riester-Verträgen im Rentenfall an: Auch für das erworbene Eigenheim müssen dann nämlich Steuern gezahlt werden über ein fiktives Riesterkonto. Wer über die Immobilienfinanzierung die Altersvorsorge vernachlässigt oder beides nicht gleichzeitig schafft, hat im Alter möglicherweise eine Liquiditätsproblem. Auch die neuen Riester-Bausparverträge sind möglicherweise nicht die erste Wahl, um per Riester Wohneigentum zu erwerben.
Informationen unserer Expertin:
Nach der Abschaffung der Eigenheimzulage stellt "Wohnriestern" im Moment die einzige Möglichkeit dar, den Staat am Immobilienerwerb zu beteiligen. Bis letztes Jahr kannten wir nur das "Riestern" für eine Altersrente, dafür konnte man eine entsprechende Rentenversicherung, einen Bank- oder Fondssparplan abschließen. Die Beiträge dafür – vier Prozent vom Jahresbruttogehalt – konnte man steuerfrei in dieses Produkt fließen lassen und dafür noch staatliche Zulagen kassieren, als Erwachsener 154 Euro im Jahr. Neuerdings kann man diese staatliche Zulage jetzt auch für die Anschaffung einer Immobilie nutzen. Dafür kann man entweder das Geld aus einem schon bestehenden Vertrag rausnehmen oder einen neuen Vertrag abschließen.
Für dieses "Wohnriestern" wurden extra neue Vertragsarten geschaffen, die erst seit kurzem auf dem Markt sind: Dabei geht es um Riester-Darlehensverträge oder Bausparverträge.
"Wohnriestern" ist kompliziert und ob es sich für jemanden lohnt, muss im Einzelfall sehr sorgfältig und mit Hilfe einer Beratung geprüft werden.
Allgemein kann man sagen, wenn man ohnehin vor hat, eine Immobilie zu erwerben und die Finanzierung auch aus eigener Kraft stemmen kann, dann kann es sich lohnen, die staatliche Förderung mitzunehmen. Wer nur mit Hilfe von "Wohnriester" eine Immobilie erwerben kann, dem würde ich abraten.
Lohnen kann es sich in jedem Fall für junge Familien, denn dann bekommt jeder Erwachsene 154 Euro Förderung und für jedes Kind gibt es pro Jahr 185 Euro; ist das Kind in 2008 oder später geboren, dann gibt es sogar 300 Euro pro Jahr – da kommt dann schon einiges zusammen an staatlicher Förderung. Zusammen mit der Steuerersparnis kann diese dazu beitragen, dass ich meine Immobilie schneller abbezahlen kann als ohne "Wohnriester". Das Problem ist nur, "Wohnriester" ist an viele Bedingungen geknüpft und ich muss im Alter auf die Förderung Steuern zahlen.
Wie bei allen Riester-Produkten gilt: In der Ansparphase sind die staatlichen Zulagen und auch das, was man selbst einzahlt, von Steuer befreit, aber auf die Riester-Rente fällt dann Steuer an. Und das gilt auch für das mit "Wohnriester" aufgebaute Wohneigentum. Da hat sich der Gesetzgeber etwas sehr kompliziertes ausgedacht, ein fiktives Wohnförderkonto, auf dem alles gebucht wird, was angespart und auch an staatlichen Prämien gezahlt wird, plus 2 Prozent Zinsen und daraus wird dann bei Renteneintritt, spätestens im 68. Lebensjahr, Steuer anteilig berechnet; je nach dem persönlichen Steuersatz wird dann Steuer auf die Immobilie fällig.
Das heißt: Die Immobilie gehört mir, ich muss darauf ohnehin Grundsteuer zahlen und dann zusätzlich noch Steuern auf die Riesterförderung. Das ist auch mit einer der Knackpunkte beim "Wohnriestern".
Der Gesetzgeber geht davon aus, wer sich ein Eigenheim baut, dem bleibt auch genug Geld, um sich parallel eine vernünftige Altersvorsorge zu finanzieren. Genau das würde ich aber bezweifeln; in der Praxis sehen viele Menschen die Immobilie als Altersvorsorge an und schaffen es oft auch einfach nicht, beides finanziell zu bewältigen, den Immobilienerwerb und eine gute Altersvorsorge mit mehreren Säulen. Dann fällt im Alter noch die Steuer auf die Riesterförderung an – da muss man dann aufpassen, dass man im Alter nicht ein Liquiditätsproblem hat. Wer beides gut finanzieren kann, für den kann sich "Wohnriestern" trotzdem lohnen, aber wie gesagt, man muss das gut durchrechnen.
Mit "Riestern" wird nur die Immobilie gefördert, in der ich selbst wohne. Vermieten oder verkaufen darf ich die dann nicht.
Vermieten geht gar nicht, nur in absoluten Ausnahmefällen, also angenommen, sie wechseln den Arbeitsplatz, müssen in eine andere Stadt ziehen, dann dürfen sie das Haus für die Zeit dazwischen vermieten, müssen dann aber später, zum Beispiel im Ruhestand wieder selbst einziehen – sie sehen schon, das wird sehr umständlich.
Und verkaufen darf ich die Immobilie schon, muss dann aber möglicherweise das auf dem Wohnförderkonto verbuchte Kapital nach versteuern. Es sei denn, ich kaufe mir innerhalb von 4 Jahren eine andere Immobilie, in der ich dann wieder selbst wohne. Tue ich das nicht, muss ich das Wohnförderkonto auflösen und sofort die ganzen Steuern zahlen. Kompliziert wird es auch beim Erben, falls der Riestersparer verstirbt und seine Ehefrau in der selbst genutzten Immobilie wohnen bleibt, muss sie weiterhin Steuern auf das Wohnförderkonto zahlen und das kann sogar auch auf die Erben zukommen. Wie das alles im Einzelnen zu regeln ist, weiß im Grunde im Moment noch niemand.
Aus Altverträgen, also Verträgen, die vor 2008 abgeschlossen wurden, darf erst dann Geld entnommen werden, wenn 10.000 Euro angespart sind. Und das ist bisher, da es "Riestern" ja noch gar nicht so lange gibt, nur bei den wenigsten Menschen der Fall. Aber im Prinzip kann ich auch jetzt noch ganz normal weiter "riestern" und das Geld dann später für den Immobilienerwerb entnehmen oder die Tilgung eines Darlehens entnehmen. Allerdings gilt das nur für Immobilien, die nach 2007 gebaut oder gekauft wurden.
Letzte Änderung am: 28.01.2009, 02.15 Uhr
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