aus der Sendung vom Donnerstag, 8.1.2009 | 18.45 Uhr | SWR Fernsehen in Rheinland-Pfalz
Kurz vor Jahreswechsel unterschrieb Bundespräsident Köhler das Erbschaftsteuer-Reformgesetz, so dass es zum 1. Januar in Kraft treten konnte. Für viele Erben von privaten Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist das neue Recht vorteilhaft, denn das Eigenheim kann in vielen Fällen erbschaftssteuerfrei von einer Generation an die nächste weitergegeben werden, in bestimmten Fällen gilt dies auch für Familienbetriebe. Doch nicht alle zukünftigen Erben freuen sich.
Besser gestellt sind nach der neuen Regelung Ehepartner, Kinder und Enkel, denn sie können größere Beträge steuerfrei erben. Auch das Eigenheim gehört dazu, wenn der erbende Ehepartner oder die Kinder die Immobilie zehn Jahre lang selbst nutzen. Schlechter gestellt als vorher sind erbende Geschwister, Neffen, Nichten oder Freunde, denn trotz eines gestiegenen Freibetrags müssen sie auf den Rest wesentlich höhere Steuersätze hinnehmen.
Welche Freibeträge gelten beim Erben? Wie ist das mit der Eigennutzung, gerade bei älteren Ehepartnern? Und welche Regelungen gelten bei der Übergabe des Familienbetriebs? Erbrechts-Experte Hartmut Schäfer klärt diese Fragen bei uns im Studio und
beantwortet live Ihre Fragen.
Letzte Änderung am: 19.12.2008, 23.31 Uhr