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Islamisches Recht Grundgesetz und Scharia

Sind islamisches Recht und die deutsche Verfassung miteinander vereinbar?

Sinngemäß bedeutet Scharia: Weg zur Tränke. Für Muslime ist die Scharia der Weg zu Gott. Die deutsche Orientalistin Annemarie Schimmel definiert die Scharia als die Gesamtheit der auf die Handlungen des Menschen bezogenen Vorschriften Gottes. Wie diese Vorschriften in das Leben des einzelnen Muslims eingreifen, ist sehr verschieden. Es hängt von der Art und Weise der gelebten Religiosität ab, sagt Mathias Rohe, Islamwissenschaftler und Professor für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Erlangen. Die Scharia sei jedenfalls kein Gesetzbuch, in dem man genau nachlesen könne, in welchen Lebensverhältnissen welche NDaormen anzuwenden seien. Ganz im Gegenteil. "Es ist ein sehr komplexes System von Normen religiösen Inhalts, rechtlichen Inhalts, das man in der islamischen Welt zu allen Zeiten höchst unterschiedlich gehandhabt hat."

Die wichtigsten Quellen der Scharia sind der Koran sowie die Sunna genannte Lebensweise des Propheten und dazu unzählige Bücher und Nachschlagewerke, die sich mit der Auslegung der beiden Hauptquellen beschäftigen. Die Scharia ist ein Regelwerk, das sich über fast 1.400 Jahre entwickelt hat und das sehr unterschiedlich ausgelegt wird. Es kommt nicht nur auf Ausbildung und Kenntnisse der Rechtswissenschaftler an, sondern auch auf deren subjektive Intention und gesellschaftspolitische Ausrichtung. In Afghanistan gültige Scharia-Auslegungen können in Tunesien als Scharia-widrig verstanden werden und umgekehrt.

Scharia und Grundgesetz sind keine Gegensätze

Die Scharia wird in nichtmuslimischen Ländern verkürzt als islamisches Recht bezeichnet. Sie ist aber kein Recht im modernen westlichen Sinne. Muslime sehen in ihr eine Pflichtenlehre, die das gesamte religiöse, politische, soziale, häusliche und individuelle Leben umfasst. Die Scharia sei gut mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar, urteilt der Islamwissenschaftler und habilitierte Jurist Mathias Rohe. Allerdings unter einer wichtigen Voraussetzung: Vorschriften der Scharia dürften nicht den in der Verfassung festgeschriebenen Grundsätzen widersprechen.

"Man sollte sich davor hüten, zwingend Gegensätze zu bilden. Es gibt Interpretationen der Scharia, die sich ohne Weiteres in diesen Rahmen einfügen können." Rohe rät den Muslimen, ihre Anliegen zur Diskussion zu stellen. "Wir ändern doch laufend Gesetze in bestimmten Randbereichen, weil sich gesellschaftliche Vorstellungen ändern." So sei vor 40 Jahren Homosexualität noch strafbar gewesen.

Die große Mehrheit der praktizierenden Muslime hierzulande hat kein Problem damit, Scharia und Grundgesetz in Einklang zu bringen. Davon ist Ferid Kugic, der Vorsitzende der islamischen Gemeinschaft Stuttgart, überzeugt. Gemäß der Scharia müssen Muslime die Gesetze des Landes befolgen, in dem sie leben. "Das heißt, das deutsche Gesetz gilt hier für alle Muslime, egal woher sie stammen."

Die Todesstrafe ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

Für jene Muslime, die in der Scharia Gottes unveränderliches Recht mit universaler Geltung sehen, können sich hier Widersprüche auftun, vor allem, wenn es um die sogenannten Hadd-Strafen geht. Laut Scharia gelten Unzucht, Verleumdung, Sodomie, Alkoholgenuss, Raub und Diebstahl als Vergehen gegen die Rechte Gottes und werden immer verfolgt. Zu unrühmlicher Bekanntheit gelangt sind die Hadd-Strafen Steinigung von Ehebrecherinnen sowie das Handabhacken bei Dieben und Räubern. Derartige Strafen sind mit dem Grundgesetz unvereinbar. In Artikel 2 heißt es unmissverständlich: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." .


Die Scharia, erklärt Mathias Rohe, habe unmerklich längst Einzug in Deutschland gehalten, weil vieles, was sie von Gläubigen verlange - wie beten und fasten - vollkommen unspektakulär und durch die in Artikel 4 des Grundgesetzes garantierte Religionsfreiheit selbstverständlich sei. Zahlreiche Normen der Scharia werden in Deutschland auch deswegen angewandt, weil deutsches und internationales Recht das vorschreiben. Die Scharia hat dabei keinen eigenen Geltungsanspruch, sondern sie wird dem geltenden deutschen Recht untergeordnet.

Wie die Scharia angewandt wird, hängt von den Auslegungen der Gelehrten ab. In islamischen Ländern geben zumeist konservative Geistliche den Ton an. Sie sind weniger an liberalen Interpretationen interessiert als an einer Buchstabentreue, die sie kontrollieren können. Seit der 1990 in Kairo verfassten Erklärung der Menschenrechte im Islam ist die Scharia theoretisch wieder Grundlage der Gesetzgebung in vielen muslimischen Ländern. Viele islamische Länder gewähren der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wegen eines Scharia-Vorbehalts nur eingeschränkt rechtliche Anerkennung. Von Menschen erdachte Normen und Gesetze, so der Einwand, könnten nicht über das von Gott inspirierte Gesetz gestellt werden. Wobei auch das von Gott inspirierte Gesetz letztlich Menschenwerk und damit Auslegungssache ist.


Autor:
Reinhard Baumgarten, SWR, Redaktion: Religion, Kirche und Gesellschaft

Quelle:
"Gesichter des Islam", © 2011 Konrad Theiss Verlag

Letzte Änderung am: 25.10.2010, 18.16 Uhr