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Jubiläum Fünf Jahre Zuwanderungsgesetz

Das Zuwanderungsgesetz in Deutschland ist fünf Jahre alt, doch "es hat seinen Namen nicht verdient", bilanziert der baden-württembergische Flüchtlingsrat die zurückliegende halbe Dekade. Der Rat fordert, die Zuwanderung und die Aufnahme von Schutz suchenden Menschen nicht als Belastung, sondern als Bereicherung und Verpflichtung der Gesellschaft zu betrachten, teilte Manfred Weidmann vom Flüchtlingsrat mit.

Die Verantwortlichen in der Politik hätten es 2005 nicht gewagt, der Bevölkerung deutlich zu sagen, dass Zuwanderung nach Deutschland unabdingbar sei. Sie hätten deshalb auch nicht die entsprechenden Bedingungen für Zuwanderung geschaffen. Der jüngst auf der Innenministerkonferenz ausgehandelte Minimalkonsens zur Verlängerung der sogenannten Bleiberechtsregelung sei für diese Politik ein weiteres Beispiel.

Es gehe dabei um etwa 94.000 Menschen, von denen knapp zwei Drittel länger als sechs Jahre in Deutschland lebten. Nur etwa 30.000 hätten eine zweite Chance mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe für zwei Jahre bekommen. Dennoch sieht der Flüchtlingsrat positive Ansätze, etwa bei Erleichterungen für Flüchtlinge im Asylverfahren, wenn die Betroffenen aus nichtstaatlichen oder geschlechtsspezifischen Gründen verfolgt werden. Allerdings schafften es immer weniger Flüchtlinge bis nach Deutschland. Sie scheiterten an den Grenzen, die die Europäische Union zunehmend auch mit militärischen Mitteln abschotte, oder an der sogenannten Drittstaatenregelung, kritisiert der Flüchtlingsrat.

Letzte Änderung am: 08.02.2010, 14.44 Uhr