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Das Ministerium für Integration in Baden-Württemberg will mit einer Reihe von Erlassen, die Verfahren bei der Einbürgerung vereinfachen und beschleunigen.
Das Land habe Veränderungen vorgenommen, die vor kurzem in Kraft getreten seien, so das Ministerium für Integration. Das Land nehme bei unzumutbaren Entlassungsbedingungen die Mehrstaatigkeit hin. "Wir verzichten zum Beispiel bei irakischen Staatsangehörigen mittlerweile auf die Durchführung der langen und schwierigen Verfahren zur Entlassung aus der irakischen Staatsangehörigkeit", so Integrationsministerin Bilkay Öney. Mit den Änderungen folge man den Empfehlungen der Bundesregierung, sagte Öney.
Viele ausländische Staaten würden grundsätzlich verlangen, dass ihre Staatsbürger den Wehrdienst ableisten, bevor sie diese aus der ausländischen Staatsbürgerschaft entlassen. "Kommt eine Zurückstellung vom Wehrdienst nicht in Betracht, muten wir Ausländern ab der zweiten Generation diese Entlassungsbedingung nicht mehr zu", teilte Öney mit. Die Einbürgerung sei dann auch ohne Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit möglich.
Das deutsche Einbürgerungsrecht verlangt von den Bewerbern grundsätzlich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in mündlicher und schriftlicher Form. Für langjährig in Deutschland lebende Ältere soll im Rahmen der Ermessenseinbürgerungen eine schriftliche Sprachprüfung nicht mehr zugemutet werden. Die Einbürgerungsbewerber, sollten 60 Jahre alt sein und seit zwölf Jahren rechtmäßig im Inland leben. "Es reicht aus, wenn sie sich solche Menschen ohne nennenswerte Probleme in deutscher Sprache mündlich verständigen können", sagte Ministerin Öney.
Die zeitaufwendige Prüfung bei der Einbürgerung von Flüchtlingen wird beschleunigt. Für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit müssen aber die Flüchtlinge anerkannt sein.
Letzte Änderung am: 07.02.2012, 14.41 Uhr