Navigation

Volltextsuche

Portrait von Marcel Schliebs, Austauschschüler in den USA Blog aus Hickory, North Carolina Marcel Schliebs: 1 Jahr Einwanderer in den USA

Seit letzten August ist Marcel Schliebs als Austauschschüler in den USA. Seine Seiten wurde nun vom Reiseportal easyvoyage.de zu einem der drei besten USA-Blogs gewählt! [mehr zu: Marcel Schliebs: 1 Jahr Einwanderer in den USA]

Prof. Dr. Karl-Heinz Meier-Braun, Leiter der Redaktion SWR International vor einem Rednerpult Integrationsbeauftragter Vielfalt, Integration und Migration beim SWR

Prof. Dr. Karl-Heinz Meier-Braun ist Integrations-beauftragter des Südwestrundfunks. [mehr zu: Vielfalt, Integration und Migration beim SWR]

12.Medienforum Migration Medienforum Medienforum Migration

Die Themen des 12. Medienforums Migration: 50 Jahre Deutschland-Türkei, die Folgen der Sarrazin-Debatte und die Migration als Folge der Ereignisse in der arabischen Welt und in Japan. [mehr zu: Medienforum Migration]

Seite vorlesen:

Menschenrechte Kampf gegen Genitalverstümmelung

Genitalverstümmelung ist eine sehr schwere und grausame Menschrechtsverletzung. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leben weltweit 140 Millionen Frauen mit verstümmelten Genitalien. Jedes Jahr werden rund 3 Millionen Frauen beschnitten.

Die Bundesregierung und die katholische Kirche haben die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen scharf verurteilt. "Genitalverstümmelungen sind grausam. Sie sind durch den Verweis auf 'Tradition' nicht zu rechtfertigen", erklärte Entwicklungsminister Dirk Niebel (FDP). Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit setze sich bei den betroffenen Kooperationsländern nachdrücklich für Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung ein.

Die Deutsche Bischofskonferenz rief die Ortskirchen Afrikas zu mehr Engagement gegen weibliche Genitalverstümmelung auf. "Wir müssen unsere Anstrengungen im Kampf gegen dieses unsägliche Leid verstärken", erklärte der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz, Ludwig Schick, in Bonn.Der UN-Menschenrechtskommission hat den 6. Februar zum "Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung" erklärt.

Auch in Deutschland Fälle von Genitalverstümmelung

Laut Bundesentwicklungsministerium und Menschrechtsorganisation Terre des Femmes gibt es auch Fälle in Deutschland. Hier lebten rund 30.000 Frauen und Mädchen, die von den Verletzungen selbst betroffen oder bedroht seien. Niebel kündigte an, er wolle sich für einen eigenen Straftatbestand im deutschen Strafrecht einsetzen. Dieser solle auch dann greifen, wenn die Taten im Ausland begangen würden.

Besonders verbreitet ist die Praxis im westlichen und nordöstlichen Afrika, vor allem in muslimischen, aber teils auch in christlichen Gegenden. Die Genitalverstümmelung wird laut Entwicklungsministerium in 28 Ländern Afrikas und in wenigen arabischen und asiatischen Staaten praktiziert.

Nicht religiös begründet

"Die weibliche Genitalverstümmelung ist nicht religiös begründet, auch wenn viele Muslime in Afrika dies meinen, sagte der Vorsitzende der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz Erzbischof Ludwig Schick. Bereits mehrfach sei von islamischen Gelehrten und zuletzt auch in einem Rechtsgutachten der Al-Azhar- Universität festgehalten worden, dass der Koran die Verstümmelung der weiblichen Genitalien nicht vorschreibe, so Schick.

Menschenrechtsorganisationen fordern Maßnahmen

Die Menschenrechtsorganisation Terre de Femmes machte darauf aufmerksam, dass mehrere tausend Mädchen aus Einwandererfamilien der Gefahr ausgesetzt seien, in Deutschland oder bei einem Heimataufenthalt beschnitten zu werden. Außerdem hat die Organisation eine Kampagne für ein Ende der Genitalverstümmelung in Ägypten gestartet. Obwohl das Land 2008 die Genitalverstümmelung verboten habe, gebe es immer noch Fälle.

Das bundesweite Netzwerk zur Überwindung der Genitalverstümmelung «Integra» forderte einen nationalen Aktionsplan. Die Organisation kritisierte, dass das Entwicklungsministerium sich aus einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer Präventionsstrategie zurückgezogen habe. "Integra" forderte das Entwicklungsministerium auf die Arbeit wieder aufzunehmen.

Genitalverstümmelung – Thema im Bundestag

Im Bundestag will die Grünen-Fraktion am kommenden Donnerstag einen Antrag einbringen, um Genitalverstümmelung als Verbrechen der schweren Körperverletzungen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Sie würde dann mit einem bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft. Dies soll nach dem Willen der Grünen auch gelten, wenn in Deutschland lebende Mädchen zur Beschneidung in ihre Heimatländer geschickt werden.

Genitalverstümmelung – ein Asylgrund

Wenn Mädchen und Frauen bei der Rückkehr in ihre Heimat eine Genitalverstümmelung droht, kann das als eigenständiger Asylgrund unter dem Aspekt geschlechtsspezifischer Verfolgung geltend gemacht werden. Diese Regelung gibt es seit 2008. (Quelle:dpad/KNA/epd)

Letzte Änderung am: 06.02.2012, 12.07 Uhr