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Wer Besuch von Freunden aus dem Ausland bekommt, der sollte sie auf "Tax Free" aufmerksam machen. Denn wer seinen Wohnsitz außerhalb der EU hat, kann in Deutschland in vielen Geschäften steuerfrei einkaufen und damit 19 Prozent Mehrwertsteuer sparen. Doch dafür muss man am Zoll bei der Ausreise an alles gedacht haben! Natürlich geht es auch andersrum, für Deutsche im Nicht-EU-Ausland.
Um in Deutschland umsatzsteuerfrei einkaufen zu gehen, muss man außerhalb der EU wohnen und sich nicht länger als drei Monate in Europa aufhalten. Die Regelung gilt also auch für deutsche Staatsbürger, die nicht in Deutschland wohnen. Der Zollbeamte Johannes Geiß vom Stuttgarter Flughafen erklärt, wie's geht: "Sie sollten im Geschäft nachfragen, und sagen, ich lebe im Ausland und möchte mir die Umsatzsteuer zurück erstatten lassen, dann bekommen die spezielle Papiere. Mit den Papieren müssen Sie zu uns kommen mit Pass und Flugticket." Wichtig sei, dass die Touristen die Ware auch direkt beim Zoll vorzeigen könnten.
Klingt theoretisch einfach. In der Praxis gibt's aber viele Stolpersteine auf dem Weg zum Konsumglück. Das fängt schon im Geschäft an. Dort zahlt man erst mal den vollen Preis für seine Schnäppchen – also mit Steuer. Wie man die dann wieder zurück bekommt, das handhabt jeder Verkäufer anders.
Die erste Möglichkeit ist, dass der Verkäufer dem Käufer einen "Tax Free"-Schein ausstellt. Den lässt der Käufer dann am Zoll abstempeln und löst ihn am Flughafen an einem so genannten "Refund"-Schalter ein. Dort bekommt man die Steuer zurück. Das kostet aber noch mal Extragebühren. Die zweite Möglichkeit ist, dass der Verkäufer dem Käufer eine "Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke" ausfüllt. Die schickt der Käufer mitsamt Zollstempel wieder an den Verkäufer, von dem er das Geld dann direkt bekommt. Aber das kann dauern.
Es ist ein harter Kampf ums liebe Geld, weiß auch Sabine Haupt. Die Deutsche wohnt in Syrien und geht deshalb auch in Deutschland steuerfrei auf Schnäppchenjagd. In vielen Geschäften wird sie dafür aber blöd angeschaut. Denn in vielen kleineren Boutiquen sei "Tax Free" nicht bekannt. "Also hab ich immer bei mir einen Vordruck vom Finanzministerium in München. Dann muss ich erst mal ganz lange erklären, was das eigentlich ist", so Haupt. Allerdings ist der Verkäufer nicht gesetzlich verpflichtet, die Papiere auszustellen. Doch wenn er es tut, wartet auf den Käufer am Zoll die nächste Hürde: den heiß begehrten Stempel zu bekommen.
Das häufigste Problem: Die Mitbringsel sind im Koffer verstaut und der ist schon auf dem Weg ins Flugzeug. Reisende haben zwar die Möglichkeit, noch mal zum Check-Inn ihrer Fluggesellschaft zu gehen, um noch einmal nach dem Koffer zu fragen. Aber das klappt oft nicht mehr. "Und da haben sie wirklich Pech gehabt. Dann können wir den Stempel nicht geben, weil die Ware nicht mehr da ist", sagt der Zollbeamte Johannes Geiß vom Stuttgarter Flughafen. Außerdem wichtig: Nachweise nicht vergessen!
Der Wohnsitz außerhalb der EU muss im Pass eingetragen sein. Auch die Kassenzettel für die gekauften Waren sollte man griffbereit haben.
Auch Deutsche können im Nicht-EU-Ausland steuerfrei einkaufen, beispielsweise in Kroatien, der Türkei oder der Schweiz und natürlich in Übersee, also in den Amerika, Asien oder Australien. Die Regeln ähneln den Bestimmungen in Deutschland. Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail. Nicht jeder Händler kennt sich mit "Tax Free" aus, so dass man das Verfahren auf jeden Fall vor dem Kauf abklären sollte.
Auch im Nicht-EU-Ausland können deutsche Reise in vielen Geschäften ein "Tax Free"-Formular verlangen. Sie erhalten dann der Ausreise aus ihrem Reiseland am Flughafen am "Tax Free"-Schalter die Steuern zurück. In den USA und Australien werden diese Schalter von Privatfirmen betrieben, die eine Bearbeitungsgebühr von 30 Prozent einbehalten. Und Vorsicht: wer als Deutscher sehr viel im Ausland steuerfrei einkauft, muss die Waren bei der Einreise nach Deutschland verzollen, soweit der Gesamtwert über 430,00 Euro liegt.
Sabine Hub
Letzte Änderung am: 15.08.2011, 08.52 Uhr