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Das Oberlandesgericht Köln hat einem Paar schwarzafrikanischer Herkunft Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche zugesprochen.
Es verurteilte einen Aachener Immobilienverwalter zur Zahlung von 5.056 Euro, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Nach Ansicht des Gerichts ist der Verwalter dafür verantwortlich, dass das Paar wegen seiner Hautfarbe als Mieter einer Wohnung zurückgewiesen wurde. Das Gericht hob damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Aachen auf (AZ: OLG Köln 24 U 51/09).
Nach Angaben des Gerichts hatten sich die Frau und der Mann im Jahr 2006 auf eine Annonce des Wohnungsverwalters gemeldet. Die Wohnung sollte ihnen von der Hausmeisterin gezeigt werden. Diese wies das afrikanische Paar mit den Worten ab, die Wohnung werde nicht an "Neger äh Schwarzafrikaner oder Türken" vermietet. Daraufhin verlangte das Paar mit Unterstützung des Gleichstellungsbüros der Stadt Aachen Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das Gericht gab dem Paar recht. Durch die Verweigerung der Wohnungsbesichtigung und die diskriminierende Äußerung habe die Hausmeisterin die Menschenwürde und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mietinteressenten verletzt, urteilten die Richter. Der Wohnungsverwalter hatte in der Vorinstanz die diskriminierende Äußerung der Hausmeisterin bestätigt.
Die Bezeichnung als "Neger" sei nach heutigem Verständnis eindeutig diskriminierend und ehrverletzend, hieß es weiter. Ein Angriff auf die Menschenwürde des Paares sei es aber auch, dass ihnen eine Wohnungsbesichtigung und eine eventuelle Anmietung allein wegen ihrer Hautfarbe verweigert worden sei.
Dem Einwand des Immobilienverwalters, dass er für die Äußerungen der Hausmeisterin nicht verantwortlich sei, weil diese auf Anweisung der Eigentümer gehandelt habe, folgte das Oberlandesgericht nicht. Da der Verwalter die Hausmeisterin damit beauftragt habe, die Interessenten bei der Besichtigung zu begleiten, hafte er auch für deren Verhalten. Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
(Quelle: epd)
Letzte Änderung am: 19.01.2010, 15.15 Uhr