Seit dem 1. Mai 2011 gilt die uneingeschränkte Freizügigkeit für die 2004 beigetretenen Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn (EU-8). Nach einem Jahr hat die Forschungsgruppe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Bilanz gezogen. Fazit der BAMF-Forschungsgruppe: Es ist nicht zu einer Massenzuwanderung nach Deutschland gekommen.
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