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Die Nürburgring Automotive GmbH verwendete in einer Zeitungsanzeige ein Bild des bekannten Eifelkrimi-Autors Jacques Berndorf - jedoch ohne vorab dessen Zustimmung eingeholt zu haben. Berndorf war von seinem unfreiwilligen Auftritt als Werbeträger alles andere als begeistert.
Anstatt aus dieser Situation Kapital zu schlagen und auf einer Schadenersatzzahlung zu bestehen, regte Jacques Berndorf eine außergerichtliche Einigung der besonderen Art an: Er vereinbarte mit der Nürburgring Automotive GmbH, dass diese als Entschädigung für das rechtswidrige Vorgehen 10.000 Euro für einen guten Zweck zu zahlen habe.
Die vereinbarte Summe soll auf Berndorfs ausdrücklichen Wunsch „Herzenssache“ - und damit benachteiligten Kindern - zugute kommen.
Vielen Dank für diese tolle Idee!

Letzte Änderung am: 18.01.2011, 14.02 Uhr