Tote schweigen nicht vom Sonntag, 13.9.2009 | 0.50 Uhr | SWR Fernsehen

Die beiden Hamburger Rechtsmediziner Dr. Sven Anders und Dr. Jan Sperhake, (re) während der Obduktion
Seit etwa 700 Jahren gehen Mediziner mit geübtem Auge, Knochensäge und Skalpell auf kriminalistische Spurensuche. Die ersten Leichenöffnungen waren hoch umstritten, denn damit wurde ein uraltes Tabu gebrochen. Untersuchungen von Gerichtsmedizinern können aber Antworten auf Fragen geben, die ein Tod oftmals aufwirft: War es ein natürlicher Tod, ein Suizid oder war es gar Mord? Pathologen haben das Wissen, herauszufinden, auf welche Art, zu welchem Zeitpunkt und warum ein Leben zu Ende gehen musste.
Die Arbeit des Rechtsmediziners ist zu einem beliebten Thema in Literatur und Film geworden. Nahezu jeder kennt den Pathologen im grünen Arbeitskittel, der das Mordopfer in einem kühlen, gekachelten Raum auf die Todesursache und den Todeszeitpunkt hin untersucht. Die wissenschaftlichen Methoden ermöglichen es häufig, Spuren zu entdecken, die auf den Täter verweisen, denn: „Tote schweigen nicht“. Dass die Arbeit des Gerichtsmediziners viel komplexer und schwieriger ist als sie in Büchern und Filmen dargestellt wird, zeigt der Dokumentarfilm von Ernst August Zurborn.
Dreihundert Mediziner sind bei der Bundesärztekammer unter der Bezeichnung „Arzt für Rechtsmedizin“ (zuvor: „Gerichtsmediziner“) gemeldet. Sie üben ihre Tätigkeit an etwa vierzig rechtsmedizinischen Instituten, verteilt über ganz Deutschland, aus. Ernst August Zurborn begleitet zwei Mediziner des Hamburger Rechtsmedizinischen Instituts, Dr. Sven Anders und Dr. Jan Sperhake, bei ihrer Arbeit. Hierzu gehört auch die enge Zusammenarbeit mit der Mordkommission Hamburg (LKA 41). Der Film stellt fünf ungeklärte Todesfälle vor und dokumentiert das Vorgehen der Rechtsmediziner, angefangen von der ersten Untersuchung der Leiche an ihrem Fundort.
Für die beiden porträtierten Pathologen Dr. Sven Anders und Dr. Jan Sperhake, ist ihre Arbeit „völlig normal“. In diesem Beruf „sollte man sich auf seine Nase verlassen können“, erklärt Dr. Sven Anders, denn das Auge könne leicht täuschen. Der Geruch vermittelt bereits erste Anhaltspunkte hinsichtlich des Todeszeitraums.
Dr. Anders empfindet seinen Beruf als abwechslungsreich: „Wenn wir zum Leichenfundort gerufen werden, ist das natürlich immer unheimlich spannend, weil man im Grunde nie so richtig weiß, was einen da erwartet.“
Der Film stellt fünf sehr unterschiedliche Todesfälle vor: In einem Waldstück tauchen Beinknochen auf, eine 81-jährige Frau wird ermordet in ihrer Wohnung aufgefunden, ein menschlicher Torso in einem Koffer, ein Diskothekenbesitzer ermordet und ein Ehepaar liegt erschossen in seiner Wohnung.
Bereits am Fundort der Leiche beginnt die intensive Zusammenarbeit mit der Polizei. Die ersten Untersuchungen der Gerichtsmediziner vor Ort sind von hoher Priorität für die Todeszeitbestimmung. „Die Eingrenzung des Todeszeitpunktes ist ein ziemlich kompliziertes Verfahren, in das viel Mathematik mit einfließt und so einfach, wie das die Rechtsmediziner in Krimis darstellen, ist das eben nicht“, führt Dr. Sperhake aus. Die Hauptuntersuchungen finden im Keller des Rechtsmedizinischen Instituts statt. So routiniert wie heute waren die porträtierten Rechtsmediziner dabei nicht von Anfang an. Dr. Sven Anders erinnert sich: „Die erste Leiche, die ich gesehen hab’? Ja, da erinnere ich mich sehr gut dran. Da stand ich rückwärts an der Wand und war grün.“ Um die Obduktion durchführen zu können, ist es notwendig, die Leiche nicht mehr als Menschen zu sehen, eine innere Distanz zu schaffen. Dr. Jan Sperhake erläutert: „Wenn ich jetzt einen Menschen obduziere, dann steht mir natürlich die Geschichte dieses Menschen – soweit sie mir bekannt ist – ganz klar vor Augen. Aber dennoch gibt es zu den obduzierten Menschen, zumindest für den Zeitraum der Obduktion, eher einen Objektbezug als einen persönlichen Bezug.“
Der Filmemacher Ernst August Zurborn, der bei diesem Film auch die Kamera geführt hat, dokumentiert in seinem Film „Tote schweigen nicht – Rechtsmediziner ermitteln“ die Arbeit zweier Gerichtsmediziner und zeichnet dabei ein realistisches, detailgetreues Bild ihres Berufes. Er beobachtet die medizinischen Untersuchungen und insbesondere die Obduktionen aus einem so weit als möglich ästhetischen Blickwinkel. Vom Fundort bis zur – möglichen – Lösung des Todesfalls verfolgt der Film auf spannende Weise die Ermittlungen der Gerichtsmediziner und der Polizei.
Die porträtierten Pathologen
DR. SVEN ANDERS, 36 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder,
ist in Hamburg geboren und aufgewachsen, hat auch hier studiert und ist seit
sieben Jahren am Rechtsmedizinischen Institut. Er hat während des Medizinstudiums das Fach Rechtsmedizin gewählt, weil es abwechslungsreich und nie routiniert abläuft. Ziel seiner Arbeit ist in erster Linie nicht die Verurteilung eines möglichen Täters – das sei Sache der Justiz – sondern ein möglichst genauer Befund, der sich mit den Aussagen des Täters oder den Erkenntnissen des Gerichts deckt.
DR. JAN SPERHAKE, 38 Jahre alt, verheiratet, zwei Kinder,
ist in Hannover geboren, hat in Hamburg Medizin studiert. Während seiner Arbeit am Rechtsmedizinischen Institut Hamburg wurde er als Rechtsmediziner mit einem Spezialistenteam im Folge des Bürgerkriegs nach Jugoslawien und direkt nach dem Tsunami auch zu zwei Auslandsaufenthalten nach Asien geschickt. Wie Dr. Anders sieht er seine Arbeit äußerst abwechslungsreich, von Einsätzen am Fundort der Leiche über die Obduktion bis hin zur Aussage als Sachverständiger vor Gericht.
Ein Film von Ernst August Zurborn
Letzte Änderung am: 17.03.2009, 12.28 Uhr