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Herausforderung Zivilcourage Auf die Vorbilder kommt es an

Im September 2009 stellte sich Dominik Brunner an einer Münchener S-Bahnstation schützend vor vier Schüler, die von Jugendlichen bedroht wurden. Diesen Einsatz bezahlte er mit seinem Leben. Die beiden Täter müssen ins Gefängnis. Dominik Brunner ist ein Vorbild, von denen die Gesellschaft mehr bräuchte.

Am 12. September 2009 hat Dominik Brunner auf dem Bahnsteig der S-Bahnhaltestelle München Solln eingegriffen, ohne an sein eigenes Leib und Leben zu denken. Dieses Handeln imponiert Günther Gugel vom Institut für Friedenspädagogik in Tübingen. Doch Zivilcourage im Alltag fängt schon viel früher an, sagt der Diplom-Pädagoge im SWR-Interview: "Zivilcourage bedeutet, in einer schwierigen Situation Stellung zu beziehen, sich für andere einzusetzen und in Gewaltsituationen direkt einzugreifen, so wie es Dominik Brunner getan hat." Das erfordere Mut, gerade in einer Gesellschaft, in der viele einfach wegschauen.

Harte Strafen geben Opfern Genugtuung - Täter beeindrucken sie nicht

Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht setzt auf Erziehung. Deshalb unterscheidet es sich deutlich vom Strafrecht für Erwachsene. Im Mittelpunkt steht die Erziehung und nicht die Bestrafung. Für jugendliche Straftäter, die zwischen 14 und 17 Jahre alt sind, gilt das Jugendstrafrecht uneingeschränkt. Wer zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist, gilt als Heranwachsender. In diesem Fall entscheidet das Gericht, ob das in der Regel härtere Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Die Dauer der Jugendstrafe beträgt maximal fünf Jahre. Für Mord oder versuchten Mord kann die Staatsanwaltschaft bis zu zehn Jahren beantragen. Gerichtsverhandlungen gegen Jugendliche finden zu deren Schutz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Im Dominik Brunner-Prozess hat das Münchener Landgericht harte Strafen verhängt: Markus S. muss wegen Mordes für neun Jahre und zehn Monate ins Gefängnis; Sebastian L. erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge eine Haftstrafe von sieben Jahren. Ob der Gefängnisaufenthalt wirklich dazu nützt, aus den Straftätern bessere Menschen zu machen, ist umstritten. "Leider sei eher das Gegenteil der Fall", sagt Günther Gugel. "Kriminologische Untersuchungen belegen, je länger die Strafe dauert, desto höher ist die Rückfallwahrscheinlichkeit eines Verurteilten. Denn die Täter handeln in emotional sehr belasteten Situationen. Sie denken nicht daran, welche Folgen ihr Vorgehen für sie haben könnte." Harte Strafen seien ein Zeichen an die Bevölkerung, dass Gewalt nicht akzeptiert wird, aber potentielle Täter "werden dadurch nicht abgeschreckt."

Sebastian L. und Markus S.

Sebastian L. und Markus S. (v.l.) wurden am 6. September verurteilt.

Chronologie des Dominik Brunner-Prozesses

13.07. 13.07.

Zum Prozessauftakt vor dem Münchener Landgericht räumen die beiden Angeklagten Sebastian L. und Markus S. die Schlägerei ein. Sie bestreiten aber jede Tötungsabsicht. Die wegen Mordes angeklagten Jugendlichen entschuldigen sich und berichten, sie hätten zu viel Alkohol getrunken.

17.07. 17.07.

Die Staatsanwaltschaft bestätigt, dass Dominik Brunner nicht direkt an den Verletzungen durch die massiven Schläge und Tritte gestorben ist, sondern an Herzstillstand. Am Mordvorwurf gegen Sebastian L. und Markus S. hält die Anklagebehörde allerdings fest.

02.08. 02.08.

Ein Psychologe bescheinigt Markus S. eine mangelnde Reife. Da er zur Tatzeit 18 Jahre alt war, kann das Gericht entscheiden, ob er nach Jugend- oder Erwachsenen-Strafrecht verurteilt wird. Am 4. August erklärt ein psychiatrischer Sachverständiger, beide Angeklagten seien voll schuldfähig.

24.08. 24.08.

Gegen den mutmaßlichen Haupttäter Markus S. hält die Staatsanwaltschaft am Mordvorwurf fest. Dafür verlangt sie die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren. Für Sebastian L. fordert die Anklagebehörde wegen Körperverletzung mit Todesfolge acht Jahre Haft. Die Verteidigung sieht den Mordvorwurf nicht gegeben und plädiert auf eine mildere Strafe.

6.09. 6.09.

Die Richter haben Härte gezeigt. Der zur Urteilsverkündung 19-jährige Markus S. wurde wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt. Gegen Sebastian L. verhängte das Münchener Landgericht München sieben Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Laut Gericht handelte Markus S. aus Rache, weil Brunner sich am S-Bahnhof München-Solln schützend vor eine Schülergruppe gestellt hatte.

Der Fall Dominik Brunner hat die Gesellschaft sensibilisiert

Der gewaltsame Tod von Dominik Brunner hat die Menschen geschockt. Die Straftat habe jedem einzelnen deutlich gemacht, "wie präsent Gewalt in der Gesellschaft ist", sagt Günther Gugel vom Institut für Friedenspädagogik in Tübingen. "Die gewalttätige Attacke auf Dominik Brunner im September 2010 in München hat den Menschen gezeigt, wie man in solchen Situationen handeln könnte." Jetzt seien vor allem die Politiker gefordert. "Wer Zivilcourage zeigt, darf nicht alleine gelassen werden. Wichtig ist der Opferschutz. Und da ist noch viel zu tun", so Günther Gugel.

Andreas Böhnisch, Holger Gohla

Letzte Änderung am: 06.09.2010, 11.08 Uhr