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Beispiele für eine verfahrene Diskussion
Aufklärung. Prävention. Entschädigung. Die Politik wetteifert um die besten Ideen, wie nach den Missbrauchsfällen an geistlichen und weltlichen Schulen vorgegangen werden muss. Aber die Vorschläge sind widersprüchlich, eine gemeinsame Linie nicht erkennbar.

Merk vs. Leutheusser-Schnarrenberger
Politiker der Union streben eine Verlängerung der Verjährungsfrist an. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) fordert beispielsweise Fristen von mindestens 30 Jahren. Dagegen lehnt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) einen solchen Schritt ab. Wenn ein Opfer nach 40 oder 50 Jahren an die Öffentlichkeit gehe, nütze auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist um zehn Jahre nicht, sagt sie. Es sei schwierig, dann noch Sachverhalte zu ermitteln.
Bisher liegt die Verjährungsfrist für die strafrechtliche Verfolgung von sexuellem Missbrauch bei zehn Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20 Jahren. Die Frist beginnt, wenn das Opfer volljährig wird.

Kraus vs. Schick
Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Josef Kraus, fordert Sonderbeauftragte in allen Bundesländern, um Missbrauchsfälle an Schulen aufzuklären. Er sieht die Kultusminister in der Pflicht, Fälle
sexuellen Missbrauchs an Schulen rasch aufzudecken und an die Justiz weiterzuleiten. Die Kultusministerin von Baden-Württemberg, Marion Schick (CDU) lehnt den Vorstoß ab. Es gebe in Baden-Württemberg ein funktionierendes System der Schulaufsicht.

Schröder vs. Vollmer
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) will im April Schul- und Internatsträger, Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche, Familien- und Lehrerverbände sowie Vertreter von Ländern und Kommunen zu einem Runden Tisch versammeln. Das Gremium soll sich damit befassen, wie Opfer unterstützt werden können und wie sich sexueller Missbrauch an Schulen künftig verhindern lässt.
Antje Vollmer (Die Grünen) steht den Plänen der Familienministerin skeptisch gegenüber. Als Leiterin des Runden Tisches für Heimerziehung in den 1950 und 1960er Jahren in der Bundesrepublik kennt sie die Schwierigkeiten eines solchen Gremiums. Es würden z.B. Hoffnungen auf gigantische Entschädigungssummen geschaffen, die wahrscheinlich unrealistisch seien. Ihre Parteifreundin Renate Künast sieht in einem Runden Tisch ein Ablenkungsmanöver: Erst müsse aufgeklärt werden, was geschehen ist, fordert die Grünen-Fraktionschefin.
Die katholische Kirche und die Aufklärung der Missbrauchsfälle: Hier lesen Sie, warum sich die Kirche so schwer tut.

Zahlreiche Missbrauchsfälle, u.a. an der Odenwaldschule
Bei dieser Frage sind sich ausnahmsweise Politiker verschiedener Parteien einig. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert eine finanzielle Entschädigung von Missbrauchsopfern an Schulen als symbolische Wiedergutmachung. Die Opfer sollen länger Anspruch auf Entschädigung haben als bisher, findet auch Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU). Renate Künast (Die Grünen), empfahl der katholischen Kirche gar, sich bei der Entschädigung von Opfern erst gar nicht auf abgelaufene Verjährungsfristen zu berufen. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles äußerte sich ähnlich, richtet ihren Appell aber auch an weltliche Schulen, Missbrauchsopfer zu entschädigen.
Solveig Merkel, Andreas Braun
Letzte Änderung am: 09.03.2010, 12.08 Uhr