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Mit dem Jahreswechsel sind viele neue gesetzliche Änderungen in Kraft getreten. Vor allem Familien profitieren davon. SWR cont.ra hat für Sie die wichtigsten Neuregelungen zum 1. Januar 2010 von A bis Z zusammengestellt.
Es gibt keine Plakette für die Abgasuntersuchung mehr. Sie klebte bislang immer auf dem vorderen Autokennzeichen. Die runde Plakette für die Hauptuntersuchung am hinteren Kennzeichen reicht als Nachweis einer erfolgreichen Abgasuntersuchung aus.
Berufstätige können mehr von ihren Einzahlungen von der Steuer absetzen. Das gilt für Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, für die beruflichen Versorgungswerke und für Rürup-Verträge.
Bankberater müssen ihre Beratungsgespräche nach strengen Vorgaben protokollieren. Vermerkt werden die Dauer des Gesprächs, die finanzielle Ausgangslage und die Wünsche der Kunden. Außerdem muss der Berater begründen, warum er einem Kunden eine bestimmte Anlage empfohlen hat.
Der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen sinkt von 19 auf sieben Prozent. Das freut Hoteliers und Pensionsinhaber. Experten bezweifeln jedoch, ob die Kunden tatsächlich von der Steuersenkung profitieren und die Übernachtungspreise sinken.
Geschwister, Nichten und Neffen sparen bei einer Erbschaft Geld. Denn die Steuersätze werden gesenkt. Sie starten nach dem persönlichen Freibetrag von 20.000 Euro bei 15 Prozent und klettern auf maximal 43 Prozent.
Kinder und Eltern können sich freuen. Denn das Kindergeld wird um 20 Euro erhöht. Für das erste und das zweite Kind gibt es monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere je 215 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt auf 7.008 Euro.
Alleinstehende müssen ihr Einkommen bis 8.004 Euro und Verheiratete bis 16.009 Euro nicht versteuern. 2009 lag dieser Grundfreibetrag für Ledige bei 7.834 Euro und für Verheiratete bei 15.668 Euro.

Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig von der Steuer absetzen. Dabei ist es egal, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Aber nur die Basisleistungen der Kassen sind absetzbar, nicht Zusatzbeiträge wie zum Beispiel für Chefarztbehandlung.
Wegen der anhaltende Wirtschaftskrise kann das Kurzarbeitergeld deutlich länger als normalerweise üblich ausgezahlt werden. Die gesetzliche Bezugsdauer ist per Sonderregelung von sechs auf 18 Monate ausgedehnt worden. Für 2009 war die Frist wegen der Wirtschaftskrise auf 24 Monate verlängert worden.
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erneut angehoben. So steigen zum Beispiel die ambulanten
Pflegesachleistungen in der Pflegestufe III auf 1.510 Euro monatlich. Für Kurzzeitpflege können in allen drei
Pflegestufen künftig bis zu 1.510 Euro geltend gemacht werden.

Die Feinstaubplaketten
Erstmalig richten zum Jahreswechsel Freiburg, Heidelberg, das Pfinztal, Bonn und Münster die Umweltzonen ein. Verschärft werden die Regelungen in den Innenstädten von Neu-Ulm, Frankfurt am Main und Bremen. Dort dürfen nur noch Autos mit einer gelben oder grünen Plakette fahren. Rigoros gehen Berlin und Hannover gegen "Stinker" vor. In diesen beiden Städten sind Autos erlaubt, die eine grüne Feinstaubplakette haben. Mit den Umweltzonen soll die Feinstaubbelastung gesenkt werden.
Angelika Mohammad
Letzte Änderung am: 29.12.2009, 11.17 Uhr