Seite vorlesen:

Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverfassungsgericht. Die Hartz IV-Leistungen für Kinder müssen wahrscheinlich grundlegend neu berechnet werden. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hat schon bezweifelt, dass die Regelsätze verfassungsgemäß sind. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverfassungsgericht. Hartz IV-Empfänger bekommen monatlich einen bestimmten Geldbetrag. Die Summe für Kinder ist niedriger als die für Erwachsene. Je nach Alter bekommen Kinder 215, 251 oder 287 Euro.
Der Deutsche Kinderschutzbund fordert höhere Regelsätze. Er bemängelt, es sei bislang kein Versuch unternommen worden, sich mit dem wahren Bedarf von Kindern auseinanderzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht müsse jetzt korrigieren, wo es sich der Gesetzgeber zu einfach gemacht habe, sagte der Präsident des Kinderschutzbunds Hilgers. Ähnlich äußerte sich der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz Wolfgang Gern. Kinderarmut in Deutschland sei ein Skandal. Derzeit würden drei Millionen Kinder und Jugendliche in Armut leben.
Von drei Euro wird kein Kind satt
60 und 80 Prozent des Hartz IV-Satzes für Erwachsene, das ist sozusagen "Hartz IV nach Zentimetern", nach dem Motto „Weil zu klein bist, brauchst du auch nicht so viel“. Die höchsten Sozialrichter Deutschlands in Kassel hatten diese Logik schon vor einem Jahr angeprangert. "Von drei Euro für Nahrung pro Tag kann kein Kind satt werden - selbst wenn man nur bei Aldi oder Lidl einkauft." Das haben kürzlich Bonner Sozialwissenschaftler ermittelt.

Die Anhörung in Karlsruhe befasst sich auch mit den Zweifeln, ob nicht schon bei den Regelsätzen für die Familien falsche Maßstäbe herangezogen wurden. Anders als alleinstehende Geringverdiener oder Rentner brauchen Familien mit Kindern mehr Geld, beispielsweise für Kleidung, Unterrichtsmaterial und Schulausflüge. Ein Urteil wird Ende des Jahres oder im kommenden Frühjahr verkündet.
Michael Paufler
Letzte Änderung am: 20.10.2009, 10.41 Uhr