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Die Stadt darf ihren Bürgern nicht untersagen, auf den Straßen der City Alkohol zu trinken. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. In Freiburg wollte man mit der Regelung Saufgelage und Prügeleien vor den Augen von Touristen verhindern.
Die Formulierung des Verbots sei zu pauschal, entschieden die Mannheimer Richter. In den Nächten von Freitag bis Montag ist der Alkoholkonsum im sogenannten „Freiburger Bermudadreieck“ in der Innenstadt verboten. Vorausgegangen waren immer wieder Saufgelage von Jugendlichen und daraus resultierend Pöbeleien und Schlägereien. Die Freiburger Polizei hatte bis zuletzt das Verbot verteidigt: Die Zahl der Gewalttaten sei rückläufig. Der Leiter des Ordnungsamtes, Walter Rubsamen, ergänzte: Betrunkene Jugendliche seien keine Werbung für Freiburg als Touristenstadt.
Aus der Begründung des VGH: Das Verbot sei nicht gerechtfertigt, weil nicht von jedem Besucher automatisch eine Gefahr ausgehe. Die enthemmende Wirkung von Alkohol könne zwar zu aggressivem Verhalten
führen, „aber nicht typischer Weise bei jedem, der der Norm unterworfen“ werde. Es müssten Anhaltspunkte vorliegen, dass alle, die in dem Viertel mitgebrachten Alkohol konsumierten, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne man nicht ausgehen.
SWR-Rechtsredakteur Michael Reissenberger freut sich über das Urteil des VGH: „Das Urteil ist ein Signal gegen die Verbieteritis, mit der die Politik zunehmend Jugendschutz und effektive Polizeiarbeit verwechselt. Das sind unsinnige Kollektivstrafen, weil die sogenannte offene Szene gelegentlich Ärger macht und das putzig schöne Bild stört, das so mancher Bürgermeister und seine Gastwirte gerne von ihrer Stadt hätten. Die obersten Verwaltungsrichter in Baden-Württemberg sagen jetzt in überzeugender Klarheit: Bloß weil einige alkoholenthemmt aggressiv werden, wird nicht gleich jeder, der eine Flasche Bier mit sich herumführt, zum Schläger.“ Das Urteil dürfte nach Ansicht Reissenbergers der Abschreckung dienen: „Freiburg, die niedliche Großstadt im Breisgau, hat das Alkoholverbot vorgemacht. Heidelberg, Mainz, Koblenz, Erfurt – viele Städte und Gemeinden machten es nach oder wollten es nachmachen“. Damit sollte jetzt Schluss sein.

VGH Baden-Württemberg in Mannheim
Viele Rechtsexperten hatten geahnt, dass das Alkoholverbot keinen juristischen Bestand haben werde. „Die Stadt Freiburg befindet sich auf dem Holzweg und wird vor dem VGH in Mannheim verlieren“, prognostizierte der Gelsenkirchener Verwaltungsrichter Thorsten Finger im SWR. Ganz einfach, weil Alkoholgenuss an sich nicht strafbar und daher auch nicht zu verbieten ist. Der Freiburger Kriminologe Roland Hefendehl ergänzte im SWR-Gespräch, dass das Argument mit den Gewalttaten durch Alkoholkonsum wohl nur ein Vorwand sei. Offenbar gehe es der Stadt vielmehr um wirtschaftliche Aspekte: „Das sind Interessen, die mit der Freiburger Gastronomie abgestimmt sind“, es gehe „um die Sauberkeit der Stadt erstens und ein Vorgehen gegen billigen Alkohol zweitens. Das mögen Interessen sein, die bestimmte Personen teilen, aber das sind eben keine Interessen, um die sich das Recht kümmern sollte.“
Michael Reissenberger glaubt, dass herkömmliche polizeiliche Instrumentarien wie Platzverweise oder Aufenthaltsverbote gegen einzelne Störer ausreichen. „Wenn es Schwierigkeiten gibt in Parkanlagen, auf Kinderspielplätzen oder an Haltestellen der Straßenbahn, sind immer schon Einrichtungssatzungen möglich, die störenden Szenen Einhalt gebieten. Die hohen Mannheimer Verwaltungsrichter verdeutlichen aber: Weder die Stadtoberen, noch die Gastwirte sind alleinige Hausherren auf öffentlicher Straße. Stadtluft und das heißt auch der sogenannte Gemeingebrauch öffentlicher Flächen macht den Bürger frei von öffentlicher Gängelung.
Andreas Braun, Michael Reissenberger
Letzte Änderung am: 23.07.2009, 10.59 Uhr