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Das Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag

Der Zweite Senat hält den Vertrag zwar für vereinbar mit dem Grundgesetz. Zunächst muss der Gesetzgeber aber nachbessern: Bundestag und Bundesrat dürfen weniger Kompetenzen an EU-Organe abtreten als vorgesehen.
Das Parlament und die Länderkammer seien bei der Übertragung von Rechten an die Europäische Union bislang nicht ausreichend beteiligt, urteilten die Richter. Erst wenn ein entsprechendes Begleitgesetz verändert ist, darf Bundespräsident Köhler den Vertrag unterschreiben. Danach kann die deutsche Ratifikationssurkunde hinterlegt werden.
SWR-Rechtsredakteur Michael Reissenberger sagt: „Die Richter sind Europafreunde, auch diesen Lissabon-Vertrag, der Europa teilweise schon regelrecht staatlichen Charakter verschafft, selbst diesen Vertrag lassen sie passieren. Aber die Richter fügen hinzu: Auch eine so europafreundliche Verfassung wie das Grundgesetz kennt Grenzen der Freundschaft. Die Verfassungsidentität muss gewahrt bleiben. Soweit der Vertrag von Lissabon die Europäischen Organe dazu ermächtigt, noch mehr nationale Kompetenzen nach Brüssel zu holen, ist der Bundestag künftig aufgerufen über diese Verfassungsidentität zu wachen. Seine Beteiligungsrechte bei der europäischen Gesetzgebung sind jetzt nach Anordnung des Gerichts zu verstärken. Das Urteil sorgt damit endlich für Klarheit, wie es in Europa weitergehen kann und wie nicht.“
SWR-Rechtsredakteur Bernd Wolf sagt: "Was die EU darf, das bestimmt auch künftig das deutsche Parlament, und zwar nicht per Dauerauftrag, sondern immer wieder mit Einzelermächtigung nach Brüssel." Ein europäischer Bundesstaat sei langfristig durchaus denkbar: "Dann müsste Deutschland sich aber vorher mit einer neuen Verfassung selbst entstaatlichen. Bis dahin ist für das höchste deutsche Gericht klar, wer Koch und wer Kellner ist, so sein einstimmiges Ergebnis. Und damit die Brüsseler Bürokratie nicht Kompetenzen überschreitet und deutsche Verfassungsidentität verletzt, braucht' s einen Verfassungshüter, und das ist das deutsche Bundesverfassungsgericht, das sich so seine künftige Existenzberechtigung sichert."
Der Bundestag will noch vor der Wahl am 27. September die geforderten Gesetzesänderungen verabschieden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nannte als Termin für die Sondersitzung zur ersten Beratung den 26. August. Die Abstimmung ist für den 8. September vorgesehen. Die EU-Reform kann erst in Kraft treten, wenn alle Mitgliedsstaaten zugestimmt haben. Neben Deutschland fehlt noch das "Ja" des irischen Volkes und die Ratifizierung durch die Präsidenten Polens und Tschechiens.
Die Ziele des EU-Vertrags:Schnellere Entscheidungen: Ab 2014 soll im Ministerrat die "doppelte Mehrheit" gelten: Es müssen mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Das neue Quorum stärkt Deutschland als bevölkerungsreichsten EU-Staat. Dann soll auch nicht länger jeder Mitgliedstaat einen EU-Kommissar stellen. Nur zwei Drittel der Länder sind noch vertreten und wechseln sich ab. Mehr Demokratie: Das Europäische Parlament wird den Kommissionspräsidenten wählen und entscheidet künftig mit über den EU-Haushalt sowie über die internationalen Verträge. Die Bürger können über eine Petition mit mindestens einer Million Unterschriften die EU-Kommission um eine Gesetzesinitiative bitten. Bessere Vertretung gegenüber dem Ausland: Mit der Schaffung eines einzigen Postens soll das bisherige Nebeneinander von Außenkommissars und Außenbeauftragten beendet werden und die EU international ein Gesicht erhalten. Der neue "Hohe Vertreter" ist zugleich Vizepräsident der Kommission. |
Andreas Braun (SWR cont.ra), Michael Reissenberger (SWR-Rechtsredaktion)
Letzte Änderung am: 12.06.2009, 16.05 Uhr