aus der Sendung vom Donnerstag, 26.1. | 12.15 Uhr | Das Erste
Die Hausratversicherung ist die am stärksten verbreitete Versicherung in Deutschland - noch vor der privaten Haftpflicht. Aber was steckt eigentlich drin und worauf sollte man beim Abschluss achten? Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten gibt Antworten.

Der Überbegriff Hausrat umfasst im Prinzip alle verrückbaren Gegenstände, die sich in einer Privatwohnung oder einem Wohnhaus befinden.
Merke:
Für bewegliche Gegenstände im Haus ist die Hausratversicherung zuständig.
Für Schäden am Haus und allem, was fest mit ihm verbunden ist, kommt nur eine Gebäudeversicherung auf.
Als Hausrat gilt auch alles, was Sie mit auf Reisen nehmen - das heißt auch ein Notebook, das aus einem aufgebrochenen Hotelzimmer gestohlen wurde, ist in der Regel ein Fall für die Hausratversicherung.
Anders sieht es bei einer Zweitwohnung aus. Soll der Versicherungsschutz auch hier gelten, muss mit einem Beitragsaufschlag gerechnet werden. Und: Meist können Wertgegenstände oder Bargeld nicht mitversichert werden.
Die Hausratversicherung greift bei:
Eine Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Mit anderen Worten: Der Versicherer erstattet entweder die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungspreis eines neuen, gleichwertigen Gegenstandes - unabhängig davon, wie alt der zu ersetzende Gegenstand war.
Außerdem werden Kosten für Aufräumarbeiten, Hotel (bei Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung, Achtung: Höhe der Erstattung hängt vom Vertrag ab), Maler oder Möbeleinlagerung übernommen.
Die Versicherung bezahlt allerdings nur, wenn Sie den Besitz der zu erstattenden Gegenstände zum Beispiel durch Kaufbelege, Fotos oder Videos nachweisen können.
Tipp: Bewahren Sie die im Versicherungsfall wichtigen Dokumente an einem sicheren Ort auf. Am besten außerhalb der Wohnung.
Wer besonders teure Wertsachen wie Antiquitäten, Teppiche oder Bargeld zuhause aufbewahrt, sollte sich bei seinem Versicherungsanbieter erkundigen, ob und in welchem Fall die Gegenstände optimal mitversichert sind. So kann es sein, dass wertvoller Goldschmuck nur dann komplett ersetzt wird, wenn er sicher - zum Beispiel in einem Tresor - untergebracht wurde.
Sogenannte "Elementarschäden", die durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder gar einen Vulkanausbruch entstanden sind, sind über die reguläre Hausratversicherung nicht abgedeckt. Eine Elementarschadenversicherung kann als Ergänzung sehr sinnvoll sein - auch weil derartige Schäden immer häufiger auftreten.
Die Kosten für eine solche Versicherung hängen dabei auch von der Lage Ihrer Immobilie ab. Zur Einordnung berufen sich die Anbieter auf die sogenannten "ZÜRS-Zonen", nach denen sich Häuser und Wohnungen vier unterschiedlichen Gefährdungsklassen zuweisen lassen. In Risikogebieten muss mit hohen Aufschlägen gerechnet werden, im Extremfall bietet die Versicherung überhaupt keinen Vertrag an.
Wasserschäden, die zum Beispiel durch Wasserbetten oder Aquarien verursacht wurden, müssen meist ebenso zusätzlich versichert werden, wie Glasbruch bei sehr teuren Glasflächen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsanbieter!
Bei der Berechnung der Beitragshöhe spielen eine wichtige Rolle:

Darauf sollten Sie achten
Eine Hausratversicherung ist in den meisten Fällen sinnvoll - aber kein Muss. Überlegen Sie sich, ob Sie im Notfall auf das Geld der Versicherung angewiesen wären, oder selbst genügend Rücklagen haben.
Bund der Versicherten
Letzte Änderung am: 16.12.2011, 23.15 Uhr