Seleks Frau will nach Ulm
Während Atilla Selek (Helfer der Sauerlandgruppe) weiter um seine deutsche Staatsangehörigkeit kämpft, bemüht sich seine türkische Ehefrau um ein dauerhaftes Visum für Deutschland. Unter Berufung auf die Regeln zur Familienzusammenführung stellte sie einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Botschaft in Ankara – und gab als Ort der Familienzusammenführung die Stadt Ulm an, wie mir das Regierungspräsidium Tübingen auf Nachfrage bestätigte.
Atilla Selek muss dem Papst weichen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute bekannt gegeben, dass die Bewährungsauflagen für Atilla Selek geändert worden sind: “Zur Entlastung der örtlichen Polizeibehörden” muss sich Selek in der Zeit vom 23. bis 25. September “in einer anderen, vom Senat bestimmten Stadt” aufhalten. Dieser Beschluss wurde in Anstimmung mit der Bundesanwaltschaft, seinen Verteidigern und Selek selbst getroffen, so das Gericht.
Selek zu zwei Tagen Papst verurteilt
War es ein Versehen oder eine besonders subtile Form der Strafe? Atilla Selek hat bei der Aussetzung seiner Strafe zur Bewährung vom Oberlandesgericht Düsseldorf Auflagen bekommen, die nun manchem baden-württembergischen Polizisten Bauchmerzen bereiten. Denn das OLG hat verfügt, dass Atilla Selek in Freiburg leben und dort seine Schulausbildung beenden soll. Freiburg erwartet aber Ende September den Besuch des Papstes. Und die örtliche Polizei kann eine Menge gebrauchen (zum Beispiel Verstärkung), aber nicht auch noch einen islamistischen Terrorhelfer in der Bewährung als zusätzliche Aufgabe. Das Problem an der Sache: Wenn sich Selek an die Auflagen des OLG hält, ist er zugleich ein Risikofaktor für den Papstbesuch. Eine echte Zwickmühle.
Selek scheitert vor Gericht
Das Urteil kam noch gestern Abend: Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage von Atilla Selek abgewiesen und der Stadt Ulm Recht gegeben. Hier steht die Begründung. Selek kann das Urteil nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim angreifen.
Selek kämpft für seinen Pass
Vor dem Verwaltungsgericht beobachtete die örtliche Kriminalpolizei (Autokennzeichen passender Weise SIG – AQ -> wie AlQaida), im Gerichtssaal das Landeskriminalamt: Das Verwaltungsgerichtsverfahren zwischen Atilla Selek und der Stadt Ulm fand heute nur wenige Zuschauer und war eher etwas für Feinschmecker. Es ging um die komplizierten Fragen, ob bei der Einbürgerung Seleks Fehler passiert sind, ob die Stadt Ulm ihm 2010 die Staatsbürgerschaft wieder entziehen durfte und ob sie nach Seleks Ausreise aus Deutschland 2007 überhaupt zuständig war.
Atilla Selek will in Haft bleiben
Er hat die geringste Haftstrafe der vier Angeklagten: Atilla Selek bekam im Düsseldorfer “Sauerland-Verfahren” 5 Jahre Haft. Durch die Anrechung seiner Untersuchungshaft und der Haftzeit in der Türkei wäre nach den üblichen Regeln im Sommer eine Aussetzung der Restzeit zur Bewährung möglich gewesen – und Atilla hätte im August frei kommen können. Doch völlig überraschend hat er nun seinen bereits gestellten Antrag zurückgenommen, heißt es in baden-württembergischen Justizkreisen. Und das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt den Vorgang: Ja, Selek habe den Antrag zurück genommen, das entsprechende Prüfungsverfahren sei damit erledigt, sagte eine Sprecherin des Gerichts.
Atilla ist nicht Hunnenkönig – und niemand hörte auf den Polizeichef
Die gestrige Meldung dieses Blogs zu den Ausbürgerungsversuchen der Stadt Ulm hat für allerhand Aufsehen gesorgt. In den Medien und in den Behörden. Wer sich die Meldungen genau ansieht bemerkt dabei, wie gern Journalisten voneinander abschreiben. Richtiges und Falsches. Eine Nachrichtenagentur hat – zutreffend – meine Erkenntnisse zu Atilla Seleks ausländerrechtlichen Problemen weiter verbreitet, dabei aus Atilla aber Attila gemacht. Das ist fraglos die häufigere Form des Namens – aber eben nicht die Schreibweise Seleks, wie schon der Düsseldorfer Oberlehrer Vorsitzende Richter Ottmar Breidling zu Beginn des Verfahrens feststellte. Doch selbst die Ulmer Regionalpresse transportierte den Fehler weiter.
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Wie Atilla wieder Türke werden soll
Über den aktuellen Stand der Dinge bei den vier Mitgliedern der “Sauerland-Gruppe” habe ich ja erst kürzlich hier berichtet. Inzwischen gibt es bei Atilla Selek Neuigkeiten: Er hat die deutsche Staatsbürgerschaft verloren! Jedenfalls in der ersten Runde. Jetzt wehrt er sich dagegen – und hat es dabei offenbar nicht nur mit der Ausländerbehörde zu tun.
Schneider in Saarbrücken, Gelowicz beim Höllen-Engel
Die Urteile gegen die vier Mitglieder der “Sauerland-Gruppe” sind bekanntlich rechtskräftig. Entsprechend sind die vier Verurteilten in unterschiedliche Gefängnisse verlegt worden, um ihre Strafhaft zu verbüßen. Dabei sind verschiedene Überlegungen berücksichtigt worden: Prinzipiell soll Strafhaft heimatnah erfolgen - zum Schutz der Sozialkontakte. Auch Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten können ein Kriterium sein (auf das beispielsweise Daniel Schneider hofft). Schließlich wird bei Terrorgruppen oder kriminellen Vereinigungen in der Regel versucht, nicht mehrere Täter in dem gleichen Gefängnis unterzubringen. Aktuell sieht die Situation für die “Sauerländer” so aus:
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Vor dem Jihad noch schnell zwei Eis
Koblenz. Es war der bislang bemerkenswerteste Tag im zweiten Koblenzer Al Qaida-Verfahren. Ömer Ö. hatte sich in der Osterpause überraschend entschlossen, ein Teilgeständnis abzulegen. Und er bekam sogleich die Möglichkeit: Alle heutigen Zeugen waren kurzfristig wieder abgeladen worden – und Ömer erhielt das Wort. Was gesah, lässt sich kurz so zusammenfassen: Ömer war anfangs unsicher und brauchte eine Weile, bis er in Fahrt kam. Dann schilderte er seinen Weg ins Terrorcamp. Und als er am Mittag seine alte Selbstsicherheit wieder gewonnen hatte, zeigte Ömer im Gerichtssaal sein wahres Gesicht – und berichtete, wie er selbst zum Mörder wurde.
Um es mit Ömers Worten zu sagen: “Es war ganz schön heftig!”


ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt berichtet über aktuelle Entwicklungen im Bereich des islamistischen Terrorismus in Deutschland und vom Prozess gegen die Ex-RAF Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Siegfried Buback und seine Begleiter. Auch hier nachzulesen: Berichte vom "Sauerland-Verfahren" gegen vier islamistische Terroristen der "Islamischen Jihad Union" vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

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