Schneider in Saarbrücken, Gelowicz beim Höllen-Engel
Die Urteile gegen die vier Mitglieder der “Sauerland-Gruppe” sind bekanntlich rechtskräftig. Entsprechend sind die vier Verurteilten in unterschiedliche Gefängnisse verlegt worden, um ihre Strafhaft zu verbüßen. Dabei sind verschiedene Überlegungen berücksichtigt worden: Prinzipiell soll Strafhaft heimatnah erfolgen - zum Schutz der Sozialkontakte. Auch Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten können ein Kriterium sein (auf das beispielsweise Daniel Schneider hofft). Schließlich wird bei Terrorgruppen oder kriminellen Vereinigungen in der Regel versucht, nicht mehrere Täter in dem gleichen Gefängnis unterzubringen. Aktuell sieht die Situation für die “Sauerländer” so aus:
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“Ihre Pflicht als Islamist”
Frankfurt am Main: Heute musste sich Burhan Yilmaz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten – der kleine Bruder von Adem Yilmaz. Der Generalbundesanwalt hatte ihn wegen Unterstützung einer ausländischen terroristsichen Vereinigung sowie weiterer Straftaten angeklagt – es ging um die Überweisung von 1.100 Euro sowie die Weitergabe einer Videokamera, eines Feldstechers und eines Nachtsichtgeräts. Im Ergebnis gab es dafür:
1. Eine eintägige Verhandlung mit Tendenz zur Realsatire
2. Eine Jugendstrafe von 9 Monaten auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden
Sauerland: Ende gut, alles gut?!
Das Sauerlandverfahren ist zu Ende. Mit den Strafen
Fritz Gelowicz 12 Jahre Haft
Adem Yilmaz 11 Jahre Haft
Daniel Schneider 12 Jahre Haft und
Atilla Selek 5 Jahre Haft
hat der 6. Strafsenat nach meinem Eindruck angemessene Strafen für die vier Angeklagten gefunden. Das mag man auch daran ablesen, dass Adem Yilmaz, Daniel Schneider und Atilla Selek die Strafen noch im Gerichtssaal akzeptierten und auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichteten. Fritz Gelowicz tat das nicht.
Drei Fragen vor dem Urteil…
Zugegeben: Für regelmäßige Leser des Blogs kratzt der folgende Beitrag nur an der Oberfläche des Sauerland-Prozesses. Aber die aktuelle Bereichterstattung heute morgen für die Informationsprogramme innerhalb der ARD dreht sich immer wieder um drei Kernfragen vor dem Urteil, die ich immer wieder gestellt bekomme. Und wer den Blog nicht verfolgt hat und einen schnellen Einstieg sucht: Voila!
Berühmte letzte Worte…
… werden aus dem Sauerlandverfahren wohl kaum der Nachwelt überliefert werden. Kurz und bündig verlief heute der letzte Verhandlungstag vor dem Urteil, das am 04. März verkündet werden soll. Mit Spannung hatte ich besonders erwartet, was Fritz Gelowicz sagen würde, nachdem vor drei Tagen seine Frau wegen des Vorwurfs der Unterstützung der “Islamischen Jihad Union” festgenommen wurde und nun in Untersuchungshaft sitzt. Doch seine letzten Worte waren kurz: “Ich wollte nur sagen, ich bin immer noch überrascht und geschockt von aktuellen Ereignissen“, sagte Gelowicz, der nicht so souverän wie an früheren Verhandlungstagen wirkte. Aber nach wie vor gelte, was er schon im Prozess gesagt habe: “Ich werde die IJU nicht mehr unterstützen, nicht in irgendeine Richtung“, betonte er. “Irgendeine Richtung” bedeutet ja auch: Keine finanzielle Unterstützung. Aber wie passt das zu der Tat, die seiner Frau vorgeworfen wird?
Showdown für Schneider
Am Mittwoch um 11 Uhr gehen die Schlussvorträge im Sauerland-Verfahren weiter. Die Rechtsanwälte Johannes Pausch (Düsseldorf) und Bernd Rosenkranz (Hamburg) plädieren für Daniel Martin Schneider und werden ggf. ihre Strafanträge stellen. Es geht um viel: Weil er bei seiner Festnahme einem BKA-Beamten die Waffe entrissen und mit ihr geschossen hat, droht ihm als Höchststrafe eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes.
Beeindruckend ./. Schwachsinn
Die Meinungen hätten unterschiedlicher nicht sein können: Bundesanwalt Volker Brinkmann fand das Plädoyer für Adem Yilmaz “beeindruckend“, er habe Gedanken gehört, über die er noch nachdenken wolle und “habe gerne zugehört“. Der Mandant selbst zischte: “Das ist Schwachsinn!” und war zwischenzeitlich rot vor Erregung. Heute gab es also das zweite Plädoyer im Sauelandverfahren: Rechtsanwältin Ricarda Lang (München) ergriff das Wort – bzw. fand ihre Stimme wieder. Denn seit Wochen hatte sie in dem Verfahren nichts mehr gesagt, ihr Kollege Karl Engels (Essen) hatte in dieser Zeit die Gespräche mit dem Mandanten übernommen und sich in der Verhandlung geäußert.
Lautstarke Proteste soll Adem Yilmaz zwischenzeitlich angedroht haben, falls seine Verteidigerin sich noch einmal in der Hauptverhandlung äußere. Heute durfte sie offenkundig sprechen, aber Adem Yilmaz bebte nach wenigen Minuten Schlussvortrag.
Strafantrag des GBA II
Nun noch einmal ausführlich ein paar Beobachtungen zum Schlussvortrag und Strafantrag des Generalbundesanwalts, der gestern und heute plädierte. Das Ergebnis vorweg: Die Anklage fordert für Fritz Gelowicz 12,5 Jahre Haft, für Adem Yilmaz 11,5 Jahre, für Daniel Schneider 13 Jahre und für Atilla Selek 5,5 Jahre (für Puristen: 0,5 Jahre sind 6 Monate). Seleks Haft in der Türkei soll demnach im Verhältnis 1:1,3 angerechnet werden, 1 Tag Haft in der Türkei würde danach wie 1,3 Tage in Deutschland gewertet werden.
Die drei Sitzungsvertreter des GBA teilten sich die Aufgabe: Nach den einleitenden Worten von Bundesanwalt Volker Brinkmann gestern übernahm zunächst Oberstaatsanwältin beim BGH Cornelia Zacharias den Vortrag zum Werdegang der Angeklagten und ihrer Radikalisierung, dann trug Staatsanwalt Ralf Setton die Ausführungen zur Anschlagsvorbereitung und zur Festnahme von Daniel Schneider vor. Schließlich übernahm mit Volker Brinkmann wieder der „Chef“ und nahm die rechtliche Würdigung und die Strafzumessung vor, um schließlich seine Anträge zu stellen. Insgesamt fand ich das Plädoyer gut und überzeugend, Form und Stil der drei Ankläger waren aber durchaus unterschiedlich:
Yilmaz-Freund bekommt Bewährung
Nachtrag: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat gestern einen Bekannten von Adem Yilmaz zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Kadir T. soll über sein Ebay-Konto für Adem Yilmaz eine Videokamera und ein Nachtsichtgerät gekauft haben. Der Prozess dauerte zwei Tage.
Interessant ist ein Detail des Urteils: Das Gericht stellte fest, dass Kadir T. nichts von der “Islamischen Jihad Union” (IJU) wusste, sondern von einer “Usbekischen Gruppe” ausging. Das bestätigt Aussagen aus dem Sauerlandverfahren, wonach der Name der Gruppe auch für die Angeklagten keine Rolle gespielt hat. Oder wie Adem Yilmaz es vermutlich formulieren würde: “Name is egal, Hauptsache Jihad!”
Sauerlandverfahren auf der Zielgeraden
Sofern nicht noch etwas unvorhergesehenes dazwischen kommt, soll am 4. März das Urteil gegen Fritz Gelowicz, Adem Yilmaz, Daniel Schneider und Atilla Selek verkündet werden. “Unvorhergesehen” könnten zum Beispiel noch Beweisanträge der Verteidigung sein. “Eigentlich” scheint das Verfahren aber am Ende zu sein.
Bis zum Urteil hat das OLG Düsseldorf noch folgende Termine vorgesehen:

ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt berichtet über aktuelle Entwicklungen im Bereich des islamistischen Terrorismus in Deutschland und vom Prozess gegen die Ex-RAF Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Siegfried Buback und seine Begleiter. Auch hier nachzulesen: Berichte vom "Sauerland-Verfahren" gegen vier islamistische Terroristen der "Islamischen Jihad Union" vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

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