2. Koblenzer Al-Qaida Urteil rechtskräftig
Kurz notiert: Mit Beschluß vom 19. Mai hat der Bundesgerichtshof die Revisionen im 2. Koblenzer Al Qaida-Verfahren verworfen. Das Urteil gegen Ömer Ö. und Sermet I. ist damit rechtskräftig. Ömer Ö. soll Mitglied, Sermet I Unterstützer des Terrornetzwerks gewesen sein. Weiterhin läuft der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gegen Sermet I. Ömer Ö ist Türke, ihm droht nun theoretisch die Ausweisung.
Al Qaida in München
Auch gestern war der Tod von Osama bin Laden natürlich am Oberlandesgericht München am Rande des GIMF-Verfahrens in aller Munde. Und es gab einen Moment des ungläubigen Staunens, als sich ein der Al Qaida-Mitgliedschaft vermutlich unverdächtiger Bürger in einem sehr traditionellen Aufzug vor dem Oberlandesgericht zeigte. Ein Prozessbesucher? Eine Aktion von Hape Kerkeling? Eine Chance, doch noch 25 Millionen Dollar zu verdienen? Viele Beobachter erkannten eine verblüffende Ähnlichkeit. Doch es war purer Zufall, der Herr besuchte eine andere Veranstaltung im Gerichtsgebäude. Die soll aber auch sehr interessant gewesen sein.
Heute kam dann Al Qaida wirklich nach München. In Gestalt eines alten Bekannten aus diesem Blog: Aleem Nasir.
Sermet wird ausgebürgert
In diesen Tagen soll Sermet I. Post vom Ordnungsamt des Landkreises Reutlingen bekommen und über die Rücknahme seiner Einbürgerung informiert werden. I. ist im 2. Koblenzer Al Qaida-Verfahren als Terrorhelfer verurteilt worden, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Trotzdem betreibt der Landkreis schon seit Monaten die Rücknahme seiner Einbürgerung. 5 Jahre lang ist eine solche Rücknahme möglich. Weil Sermet I. am 23.03.2006 die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen bekam (und die Frist demnach in etwa fünf Wochen abläuft), ist nun in den beteiligten Amtsstuben Eile geboten. Doch der Entschluss zur Ausbürgerung steht nach meinen Informationen fest.
Al-Qaida zum Download
Wer es nicht live hören konnte: Das ARD radiofeature “Inside al-Qaida” steht nun zum Download oder zum online Anhören bereit. Über Rückmeldungen freue ich mich.
Bundeswehr schützt nicht vor Al Qaida
In der Sache Yannick Nasir gibt es Neuigkeiten von der Bundeswehr, die ich – wie gelegentlich – als Gastautor bei Tagesschau.de erzähle.
Inside al-Qaida…
… heisst mein Feature, das in der Reihe “ARD radiofeature” am kommenden Mittwoch auf SWR2 seine Ursendung hat und dann auch in anderen Hörfunkprogrammen zu hören sein wird und ab dem 30. Januar 2011 auf ARD.de zum Download bereitsteht. Hörproben gibt es dort schon jetzt.
Ich erzähle die Geschichte von Yannick Nasir, über den ich in diesem Blog ja schon häufiger geschrieben habe. Er war der “Kronzeuge” des Generalbundesanwalts im Verfahren gegen Aleem Nasir vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Wobei ich den “Kronzeugen” in Anführungsstriche setze, weil die Formulierung im rechtlichen Sinn des Begriffs nicht auf Yannick zutrifft. „Inside al-Qaida…“ weiterlesen →
Die 5 Wunder von Koblenz
Nach dem gestrigen Tag in Koblenz möchte ich noch einige Dinge nachtragen. Denn es hat 5 Wunder gegeben, die berichtet werden wollen. Sodann verabschiede ich mich bis Mitte Oktober.
1. Wunder: Das Interesse der Türken
Die Türkei hat über Interpol und über die türkische Botschaft in Deutschland ein Auslieferungsersuchen gestellt: Sie möchte ihren Staatsbürger Ömer wegen der angeblichen Angriffe auf afghanische Soldaten anklagen. Dass diese Möglichkeit besteht, wurde im Verfahren wochenlang diskutiert.
Ömer kriegt 6 Jahre, Sermet darf gehen
Nach einem langen und heißen Tag in Koblenz dürfte sich das Urteil inzwischen herumgesprochen haben: Ömer Ö. hat als Mitglied von Al Qaida sowie für mindestens zwei Unterstützungshandlungen eine Haftstrafe von 6 Jahren bekommen. Sermet I . muss für zwei Unterstützungshandlungen zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, kam jedoch zunächst frei, da nach Aussage des Senats keine Fluchtgefahr mehr besteht. Nach meinem Eindruck ein angemessenes Urteil, bei dem es sich aber lohnt, auf ein paar Details einzugehen. Das tue ich in den kommenden 24 Stunden.
Ömer und Sermet warten auf ihr Urteil
Montagvormittag, in wenigen Stunden also, will das Oberlandesgericht Koblenz sein Urteil im zweiten „Al Qaida Prozess“ verkünden. Doch fast völlig unabhängig davon, wie der 1. Senat unter der Vorsitzenden Richterin Angelika Blettner entscheiden wird: Für die beiden Angeklagten brechen schwierige Zeiten an. Für Ömer Ö. hat der Generalbundesanwalt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, selbst sein Rechtsanwalt hielt in seinem Plädoyer eine mehrjährige Haftstrafe für angemessen (!!). Er wird also auf eine längere Haftzeit einstellen müssen – und wird sich dabei fragen, welche zusätzlichen Überraschungen ihm als Türken blühen.
Verein IHH verboten
Der Bundesinnenminster hat heute den Verein “Internationale Humanitäre Hilfsorganisation” (IHH) verboten. Der Verein mit Sitz in Frankfurt am Main unterstütze über so genannte “Sozialvereine” die radikalislamische Hamas. Die Deutsche Presseagentzur zitiert Bundesinnenminister de Maizière: “Das geradezu zynische Verhalten der IHH kommt schon in der Vereinsbezeichnung “Internationale Humanitäre Hilfsorganisation” zum Ausdruck.” Der Verein missbrauche die Hilfsbereitschaft gutgläubiger Spender, um mit dem für vermeintlich gute Zwecke gespendeten Geld im Ergebnis eine terroristische Organisation zu unterstützen.
Was das ganze in diesem Blog zu suchen hat? Die Frankfurter IHH spielte eine Rolle im Koblenzer Al Qaida-Verfahren. Auf Beweisantrag von Rechtsanwalt Ried wurde ein Vorstandsmitglied zur Frage befragt, ob ein gewisser Mahmut S. aufzufinden sei. Es ging damals (einmal mehr) um die Glaubwürdigkeit des Zeugen Yannick N.




ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt berichtet über aktuelle Entwicklungen im Bereich des islamistischen Terrorismus in Deutschland und vom Prozess gegen die Ex-RAF Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Siegfried Buback und seine Begleiter. Auch hier nachzulesen: Berichte vom "Sauerland-Verfahren" gegen vier islamistische Terroristen der "Islamischen Jihad Union" vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

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