In einem zehnseitigen Schreiben bemängeln die beiden Verteidiger Wolfgang Stahl (Koblenz) und Wolfgang Heer (Köln) insgesamt sechs Bereiche, in denen es bei der Untersuchungshaft von Beate Zschäpe Probleme geben soll. So werde Frau Zschäpe bei ihrem Hofgang von anderen Mitgefangenen beschimpft, bedroht und bespuckt. „Ihre Menschenwürde wird mit Füßen getreten“ schreiben die beiden Anwälte an die Leiterin der JVA Köln. Es gebe Probleme bei den Telefonaten mit den Verteidigern, Unkorrektheiten bei der regelmäßigen Zellendurchsuchung und Behinderung bei der Körperpflege.
Obwohl Frau Zschäpe 23 Stunden am Tag allein in ihrer Zelle verbingen müsse, habe sie in den vergangenen Wochen mehrfach auf ihre Stunde Hofgang verzichtet, weil Mitgefangene sie bedroht hätten, sagt ihr Verteidiger Wolfgang Heer: „Der tägliche Hofgang ist für meine Mandantin eine echte Tortur, sie ist enormen Anfeindungen ausgesetzt, sie wird von Mitgefangenen aus den umliegenden Zellenfenstern bedroht und bespuckt“
Zudem leide Frau Zschäpe unter Schlafmangel sagen ihre Verteidiger. Zwar sei auf Druck der Verteidigung ein Dimmer in ihrer Zelle angebracht worden, es sei Frau Zschäpe jedoch erst am Samstag erklärt, wie dieser Schalter zu benutzen sei. Eine geradezu absurde Situation, findet Rechtsanwalt Heer. Und sie habe natürlich Auswirkungen auf die Stimmung seiner Mandantin: „Frau Zschäpe war bisher sich ihrer ernsthaften Situation durchaus bewusst, war allerdings dennoch gefestigt, bei meinem letzten Besuch am Donnerstag dieser Woche, machte Frau Zschäpe einen sehr schlechten Eindruck auf mich, sie war abgespannt, ermüdet und gereizt.“
Für die meisten der kritisierten Einschränkungen ist die Justizvollzugsanstalt Köln und damit das Justizministerium Nordrhein-Westfalen zuständig. Ein Sprecher des Ministers erklärte mir allerdings, die Bedingungen der Untersuchungshaft seien ausschließlich Sache des Generalbundesanwalts, der die Ermittlungen führt. Da hat man in Düsseldorf möglicherweise nicht richtig ins Gesetz geschaut – und entsprechend spielt die Bundesanwaltschaft den Ball zurück nach Nordrhein-Westfalen: Zwar habe man das Schreiben der Anwälte in Kopie erhalten, die Zuständigkeit liege jedoch eindeutig beim Land bzw. der JVA, sagt man in Karlsruhe.
Für die Verteidiger sind solche Diskussionen unverständlich. Man wünsche sich, dass Frau Zschäpe behandelt werde, wie andere vergleichbare Untersuchungsgefangene. Und trotz des schlechten Befindens seiner Mandantin bleibe es dabei, sagt Rechtsanwalt Wolfgang Heer: Eine Aussage von Beate Zschäpe gebe es derzeit nicht:
„Die Entscheidung, ob Frau Zschäpe Angaben zur Sache machen wird, treffen wir intern erst dann, wenn wir vollständige Akteneinsicht haben, das heißt, wenn uns alle Aktenbestandteile vorliegen, die die Bundesanwaltschaft in den Händen hat“
Parallel prüft der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in diesen Tagen eine Haftbeschwerde von Beate Zschäpe. Wann eine Entscheidung ergeht, ist noch nicht bekannt.

ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt berichtet über aktuelle Entwicklungen im Bereich des islamistischen Terrorismus in Deutschland und vom Prozess gegen die Ex-RAF Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Siegfried Buback und seine Begleiter. Auch hier nachzulesen: Berichte vom "Sauerland-Verfahren" gegen vier islamistische Terroristen der "Islamischen Jihad Union" vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

schreibt am 7. Januar 2012 13:01 :
schreibt am 7. Januar 2012 13:43 :
schreibt am 7. Januar 2012 20:50 :
schreibt am 10. Januar 2012 16:43 :
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schreibt am 23. Januar 2012 17:35 :