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Zschäpe-Anwälte kritisieren Haftbedingungen

07.01.2012, von

In einem zehnseitigen Schreiben bemängeln die beiden Verteidiger Wolfgang Stahl (Koblenz) und Wolfgang Heer (Köln) insgesamt sechs Bereiche, in denen es bei der Untersuchungshaft von Beate Zschäpe Probleme geben soll. So werde Frau Zschäpe bei ihrem Hofgang von anderen Mitgefangenen beschimpft, bedroht und bespuckt. „Ihre Menschenwürde wird mit Füßen getreten“ schreiben die beiden Anwälte an die Leiterin der JVA Köln. Es gebe Probleme bei den Telefonaten mit den Verteidigern, Unkorrektheiten bei der regelmäßigen Zellendurchsuchung und Behinderung bei der Körperpflege.

Obwohl Frau Zschäpe 23 Stunden am Tag allein in ihrer Zelle verbingen müsse, habe sie in den vergangenen Wochen mehrfach auf ihre Stunde Hofgang verzichtet, weil Mitgefangene sie bedroht hätten, sagt ihr Verteidiger Wolfgang Heer: „Der tägliche Hofgang ist für meine Mandantin eine echte Tortur, sie ist enormen Anfeindungen ausgesetzt, sie wird von Mitgefangenen aus den umliegenden Zellenfenstern bedroht und bespuckt“

Zudem leide Frau Zschäpe unter Schlafmangel sagen ihre Verteidiger. Zwar sei auf Druck der Verteidigung ein Dimmer in ihrer Zelle angebracht worden, es sei Frau Zschäpe jedoch erst am Samstag erklärt, wie dieser Schalter zu benutzen sei. Eine geradezu absurde Situation, findet Rechtsanwalt Heer. Und sie habe natürlich Auswirkungen auf die Stimmung seiner Mandantin: „Frau Zschäpe war bisher sich ihrer ernsthaften Situation durchaus bewusst, war allerdings dennoch gefestigt, bei meinem letzten Besuch am Donnerstag dieser Woche, machte Frau Zschäpe einen sehr schlechten Eindruck auf mich, sie war abgespannt, ermüdet und gereizt.“

Für die meisten der kritisierten Einschränkungen ist die Justizvollzugsanstalt Köln und damit das Justizministerium Nordrhein-Westfalen zuständig. Ein Sprecher des Ministers erklärte mir allerdings, die Bedingungen der Untersuchungshaft seien ausschließlich Sache des Generalbundesanwalts, der die Ermittlungen führt. Da hat man in Düsseldorf möglicherweise nicht richtig ins Gesetz geschaut – und entsprechend spielt die Bundesanwaltschaft den Ball zurück nach Nordrhein-Westfalen: Zwar habe man das Schreiben der Anwälte in Kopie erhalten, die Zuständigkeit liege jedoch eindeutig beim Land bzw. der JVA, sagt man in Karlsruhe.

Für die Verteidiger sind solche Diskussionen unverständlich. Man wünsche sich, dass Frau Zschäpe behandelt werde, wie andere vergleichbare Untersuchungsgefangene. Und trotz des schlechten Befindens seiner Mandantin bleibe es dabei, sagt Rechtsanwalt Wolfgang Heer: Eine Aussage von Beate Zschäpe gebe es derzeit nicht:
„Die Entscheidung, ob Frau Zschäpe Angaben zur Sache machen wird, treffen wir intern erst dann, wenn wir vollständige Akteneinsicht haben, das heißt, wenn uns alle Aktenbestandteile vorliegen, die die Bundesanwaltschaft in den Händen hat“

Parallel prüft der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in diesen Tagen eine Haftbeschwerde von Beate Zschäpe. Wann eine Entscheidung ergeht, ist noch nicht bekannt.

 

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Kommentare zu „Zschäpe-Anwälte kritisieren Haftbedingungen“

Es sind 7 Kommentare vorhanden. Ich möchte einen Kommentar verfassen.

  1. Das Ich
    schreibt am 7. Januar 2012 13:01 :

    Wenn man schon nicht offiziell “foltern” darf,…dann eben so.
    Aber wenn man irgendwelchen Kindermördern ein wenig Prügel androht, ist das schon wieder eine Sache für den EGMR…

  2. Carsten R. Hoenig
    schreibt am 7. Januar 2012 13:43 :

    Die Frage der Zuständigkeit ist immer wieder ein Grund dafür, daß an den menschenunwürdigen Haftverhältnissen sich lange Zeit nichts ändert. Haftrichter, Staatsanwalt und JVA schieben das Problem in den Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen angeblich Verantwortlichen. Und alles bleibt, wie es ist. Rechtsmittel – das heißt, effektiven Rechtsschutz – gibt es de facto keine/n.

    Ich habe den Eindruck, daß Frau Zschäpe auf diesem Weg – ich will es sachlich formulieren – dazu motiviert werden soll, ihr Aussageverhalten zu ändern.

    Die Reaktion der Verteidiger – Beschwerden, Öffentlichkeit – zeigt dem Kundigen, daß sie und ihre Mandantin mit dem Rücken zur Wand stehen. Das ist die schiere Ohnmacht gegenüber staatlichen Übergriffen, die hier zum Ausdruck kommt.

  3. MH
    schreibt am 7. Januar 2012 20:50 :

    Im Grundgesetz heißt es „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Dies muss in einem Rechtsstaat uneingeschränkt für jeden Menschen gelten, auch für die erklärte „Rechtsterroristin“ Frau Zschäpe. Der Protest ihrer Anwälte ist mehr als berechtigt. Isolationshaft und Schlafentzug (durch Dauerbeleuchtung) gehören zu den bewährten Methoden der „weißen Folter“. Sie sollen – unter Begleitung von entwürdigenden und erniedrigenden Maßnahmen zur Zerstörung des Selbstwertgefühls- die Gefangenen in ihrer politischen Identität und Psyche zerstören, zermürben, in den Wahnsinn oder in den Selbstmord treiben. Ziel bei Frau Zschäpe ist es sicherlich, ihre Aussagebereitschaft zu erhöhen und ihre Disposition, sich bei späteren Aussagen manipulieren zu lassen. Manche mögen sagen, die habe es verdient, aber gerade in politisch aktiven Kreisen sollte sich jeder darüber bewusst sein, dass eine Rache der Repräsentanten unserer Staatsgewalt jeden Aktivisten treffen kann, ob schuldig oder unschuldig, ob Gewalttäter oder Ideenträger. Wenn Menschenrechte mit Füßen getreten werden, mit einer unglaublichen Arroganz und Menschenverachtung wie hier seitens der Bundesanwaltschaft und der Justiz, dann muss man kein Sympathisant von Frau Zschäpe sein, um über dieses Vorgehen Entsetzen und gegenüber den Verantwortlichen tiefste Verachtung zu empfinden. Die Methoden der Zerstörungshaft wurden in den siebziger Jahren an den RAF-Gefangenen entwickelt und perfektioniert. Bei Ulrike Meinhof waren sie – trotz sensorischer Deprivation- erfolglos, ihr Kampfgeist war auch 1976 noch ungebrochen. Um eine politische Bewegung zu zerstören, müssen die Köpfe dieser Bewegung, die Träger der Ideen, zerstört werden, psychisch oder notfalls auch physisch. Die RAF-Gefangenen in Stammheim wurden 1976 / 1977 durch den Staat ermordet, weil man dies als einzige Möglichkeit sah, die RAF bis zur Bedeutungslosigkeit hin zu schwächen. In den siebziger Jahren wurde eine Hexenjagd gegen die linksextreme Szene betrieben, die bis heute in abgeschwächter Form andauert – hautsächlich, weil linke Ideologien als Gefahr für das Finanzkapital und damit für die „herrschende Klasse“ betrachtet werden. Die Hexenjagd gegen die rechtsextreme Szene richtet sich weniger direkt gegen die Gewalttäter unter den Neonazis als vielmehr gegen die rechte Szene im Allgemeinen. Zum Verhängnis geworden ist den rechten Aktivisten wohl kaum ihr Kampf gegen Ausländer und gegen den Marxismus. Die Wirtschaftskrise, die EU-Diktatur, die geplante Enteignung der Bundesbürger, all dies scheint in der rechten Szene einen weiteren Punkt aus Adolf Hitlers Programm von 1924 in Erinnerung gerufen zu haben, den erklärten Kampf gegen die Zerstörung der Nationalstaaten und der nationalen Wirtschaft durch das internationale Finanzkapital. Es ist sicherlich kein Zufall, dass die NSU über ein Jahrzehnt lang durch den Verfassungsschutz gefördert und beschützt wurde, um jetzt, zum passenden Zeitpunkt, zur Zerschlagung der gesamten rechten Szene herhalten zu sollen. Und Verfassungsschützer erklären sich nur dann selbst zu Dilettanten, wenn die Beweise gegen sie über jeden Zweifel

  4. Gegenalles
    schreibt am 10. Januar 2012 16:43 :

    Bei allen berechtigten Forderungen nach menschenwürdiger Unterbringung darf man freilich nicht vergessen, dass Zschäpe sich früher eher einen Dreck um ihre Mitmenschen gekümmert hat und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am kaltblütigen Mord an 9 Menschen beteiligt war. Außerdem hat sie ja nun einen Dimmer und kann das Licht abends abdrehen. Zschäpe hat von jeher den Neonazis angehört, die Bilder von den herzlosen Mordvideos und die hirnlosen gegrölten Parolen lassen in mir im Moment daher beim besten Willen kein Mitleid erwachsen. Der Knast ist kein Reha-Zentrum, und wenn man über Jahre eklatant gegen die einfachsten Menschenrechte verstößt, braucht man sich hinterher nicht wundern, wenn die Mitmenschen einen nicht mit Kaffee und Kuchen empfangen.

  5. Bert Grönheim
    schreibt am 13. Januar 2012 01:50 :

    Ich vermisse bei der Diskussion das gewisse Maß an Skepsis gegenüber jeder Information, egal aus welcher Quelle sie stammt. Das Verhalten der Mitgefangenen dürfte durch die JVA kaum zu beeinflussen sein. Ich halte es auch für unwahrscheinlich, daß die Betroffene das alleinige Ziel von aggressiven oder respektlosen Aktionen ist. Die Betroffene macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, was zwangsläufig die Ermittlungen verzögert. Auch dies für mich keine Spezialität dieses Ermittlungsverfahrens. Mich erinnert die Berichterstattung stellenweise an die Kampagen, die Anfang der 70 er Jahre von Rechtsanwälten wie Schilly pp. zur Isolationsfolter für RAF-Gefangene lanciert wurden. Mein Vertrauen in die Justiz ist eher gebrochen. Trotzdem sehe ich hier keinen Skandal. Bezüglich der angeblich aussergewöhnlichen Haftbedingungen gibt es wahrscheinlich Unmengen weiterer Fälle, in denen Mandanten nicht über derart geschickt mit der Presse arbeitende Anwälte verfügen.

  6. Bernd
    schreibt am 16. Januar 2012 16:45 :

    Diese Mitgefangenen, welche Frau Zschäpe bespucken und beschimpfen sind Migranten aus dem Lager der Rassisten. Ja so etwas gibt es in Deutschland, sogar in extrem hoher und ständig steigender Zahl. Rassismus gegenüber Deutschen ist viel weiter verbreitet als Rassismus gegenüber Ausländern. Auf den Schulhöfen in Berlin, Köln, Hamburg, Bremen usw. ist Deutscher ein Schimpfwort, ebenso Jude, Christ, Homo.
    Aber das darf man aus PC gründen nicht benennen, auch mein beitrag wird wahrscheinlich gelöscht. Es ist schon eine kranke, gefährliche Zeit. Irgendwann werden sich die Christen wehren.

  7. JLloyd
    schreibt am 23. Januar 2012 17:35 :

    “Bezüglich der angeblich aussergewöhnlichen Haftbedingungen gibt es wahrscheinlich Unmengen weiterer Fälle, in denen Mandanten nicht über derart geschickt mit der Presse arbeitende Anwälte verfügen.”

    Das macht den faktischen Rechtsbruch in Form einer Folter durch Schlafentzug keinesfalls legal.

    Sporadisch gelangen immer wieder auch weniger prominente Fälle an die Öffentlichkeit, in welchen unter der Schutzbehauptung angeblicher Suizidprävention eine Folter durch Schlafentzug praktiziert wird. Die Motivation der Aussageerpressung ergibt sich aus dem jeweiligen Verfahrensstand.

    Dabei ist eine Überwachung per Infrarotkamera & Beleuchtung bereits seit Anfang der 90er Jahre Stand der Technik, so dass eine Suizidprävention auch ohne Störung der Nachtruhe des Gefangenen erfolgen könnte.

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