Manchmal muss man sich entscheiden: Heute zum Beispiel wollte ich in Stuttgart die Aussage von Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger im “Buback-Prozess” gegen Verena Becker hören. Doch bedingt durch den Verlauf des GIMF-Verfahrens bin ich in München geblieben, um mir den Fortgang des “V-Mann-Problems” anzuhören. Es wird um Irfan P. gehen – den ich schon in Berlin hätte erleben können. Wenn man denn an zwei Orten gleichzeitig hätte sein können. Deshalb schalten wir in diesem Blog nun nach Berlin und fragen einen, der dabei war:
Mein Kollege Wolf Schmidt (nicht verwandt und nicht verschwägert) von der taz hat Irfan P. im Verfahren gegen Alican T. erlebt. Wolf habe ich gestern Abend folgende Fragen gestellt:
Wie hast du die Aussage von Irfan P. im Berliner Verfahren erlebt?
Sein Auftritt im Kriminalgericht Moabit war hochinteressant. Irfan P. erschien dort Ende März begleitet von mehreren BKA-Beamten, um als Zeuge auszusagen. P. hatte Anfang 2010 einen Monat lang kurz vor dessen Festnahme bei dem wegen Terrorunterstützung angeklagten Berliner Alican T. gewohnt – und wie jetzt bekannt wurde, dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln als V-Mann über sein Wissen berichtet.
Was hat er über sich erzählt – und wie wirkte er auf dich?
Über sich selbst hat Irfan P. an dem Prozesstag, an dem ich dort war, kaum etwas gesagt. Dafür umso mehr über einzelne Mitglieder der ”Deutschen Taliban Mudschahidin“ im pakistanisch-afghanischen Grenzgebiet, die er einst bei seinen Berlinbesuchen getroffen hatte. Er berichtete auch, wie er in einer Gruppe in Berlin einmal Bilder von der Leiche eines Kämpfers im Internet angeschaut habe, der in Wasiristan getötet wurde. Die Islamisten hätten „sich gefreut, weil er es geschafft hat, zum Märtyrer zu werden“. Irfan P. wirkte bei seiner Aussage ruhig, aber auch etwas nervös, mied den Blickkontakt mit dem Angeklagten Alican T., bei dem er gewohnt hatte. Bei vielen Nachfragen vom Gericht konnte P. sich nicht mehr so recht an die Details erinnern.
War seine Arbeit für das Bundesamt für Verfassungsschutz der Bundesanwaltschaft bekannt?
Bei P.s. Aussage in Berlin wurde kein Geheimnis darum gemacht, dass er ein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen ist. Die Bundesanwaltschaft wusste dies spätestens seit September 2010, wie aus einem Schreiben des Verfassungsschutzes an die Karlsruher Anklagebehörde hervorgeht, das im Prozess verlesen wurde. Dort hieß es auch, dass P.s. Einsatz strikt darauf begrenzt gewesen sein soll, passiv Informationen zu sammeln.
Wurde deutlich, seit wann er für den Verfassungsschutz gearbeitet hat?
Nein, das ist für mich eine offene Frage: Von wann an hat er dem Bundesamt für Verfassungsschutz als Quelle gedient? Das wollte auch der Vorsitzende Richter nun noch genauer bei der Kölner Behörde in Erfahrung bringen.
Kam das GIMF-Verfahren zur Sprache?
Die Einstellung des Verfahrens gegen Irfan P. kam kurz zur Sprache – genauso wie ein Interview mit dem Fernsehsender RTL, in dem P. einmal vermummt über die Ziele der GIMF geredet haben soll. Die Verteidigung fragte Irfan P. danach, und der gab nach kurzem Zögern zu, dass es ein solches Video gegeben habe. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft waren überrascht, sie hörten davon zum ersten Mal. Nach einer Prozesspause teilten sie dann aber mit, in ihrer Behörde sei das Interview schon bekannt gewesen.
Hast Du den Eindruck, Irfan P. ist noch als V-Mann aktiv?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Irfan P. nach den Prozessen in Berlin und München dem Verfassungsschutz weiter als Quelle dienen kann. Es wäre nicht sehr schlau, vermutlich sogar ziemlich gefährlich, wenn er sich weiter in jihadistischen Kreisen bewegen würde, um die Szene auszuforschen. Dort gilt er nun wohl als Verräter.

ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt berichtet über aktuelle Entwicklungen im Bereich des islamistischen Terrorismus in Deutschland und vom Prozess gegen die Ex-RAF Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Siegfried Buback und seine Begleiter. Auch hier nachzulesen: Berichte vom "Sauerland-Verfahren" gegen vier islamistische Terroristen der "Islamischen Jihad Union" vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

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