Das Sauerlandverfahren ist zu Ende. Mit den Strafen
Fritz Gelowicz 12 Jahre Haft
Adem Yilmaz 11 Jahre Haft
Daniel Schneider 12 Jahre Haft und
Atilla Selek 5 Jahre Haft
hat der 6. Strafsenat nach meinem Eindruck angemessene Strafen für die vier Angeklagten gefunden. Das mag man auch daran ablesen, dass Adem Yilmaz, Daniel Schneider und Atilla Selek die Strafen noch im Gerichtssaal akzeptierten und auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichteten. Fritz Gelowicz tat das nicht.
Er wolle eine Nacht darüber schlafen, erklärte sein Anwalt Dirk Uden – deutete aber gleichzeitig an, es könne bei Fritz Gelowicz durchaus auch darauf hinauslaufen, dass er auf Rechtsmittel verzichte und das Urteil so annehme. Eine Woche hat er für diese Überlegung Zeit.
Auch Bundesanwalt Volker Brinkmann akzeptierte namens des Generalbundesanwalts den Urteilsspruch – und bei einer anschließenden Interviewrunde sah man ihm richtig an, dass er zufrieden war. Das gute Klima wirkte ansteckend: Mit einem Klaps auf den Oberarm verabschiedete er sich in der ihm eigenen Art von Rechtsanwalt Manfred Gnjidic (Selek) und sagte: „Na, sie haben jetzt auch ein anderes Bild von der Staatsanwaltschaft, gell?“. Gnjidic lächelte undefinierbar. Denn noch Sekunden zuvor hatte er uns Journalisten aufgefordert, nicht in der Aufarbeitung des Falls Khaled el-Masri nachzulassen, des Mannes, dessen Verschleppung durch die USA einer der Gründe für die Radikalisierung von Fritz Gelowicz war und in dem er auch Versäumnisse deutscher Behörden sieht.
Rechtsanwalt Pausch betonte nochmals, wie wichtig seinem Mandanten Daniel Schneider nun eine vernünftige Ausbildung im Gefängnis sei („wir suchen gerade eine entsprechende Haftanstalt“) und Axel Nagler (Selek) versuchte nochmals, seine Sichtweise des türkisch-deutschen Auslieferungsabkommens verständlich zu machen – eine juristisch hoch komplexe Materie. Doch auch diese Frage hat sich erledigt: Würde Atilla Selek das Urteil angreifen, müsste er vermutlich länger im Gefängnis auf eine Entscheidung warten, als ihm nun noch Reststrafe droht – denn die Untersuchungshaft in der Türkei wurde im Verhältnis 1:1,5 angerechnet. Die Verteidigung von Adem Yilmaz habe ich nach dem Prozess nicht gesehen.
Kaum bemerkt, verfolgte noch eine kleine Reisegruppe aus Berlin die Medien-Statements von Bundesanwalt Brinkmann und den Verteidigern: Außerhalb des Blickwinkels der Kameras stand der Ermittlungsführer KHK K. vom BKA, sein Vertreter und Kollegen. Ihre Gesichtsausdrücke waren schwer zu ergründen, aber unzufrieden sahen sie nicht aus. Immerhin wurden sie vom Gericht auch kräftig gelobt. „Überobligationsmäßig“ sei ihr Einsatz gewesen, hieß es im Urteil. Ein Wort, wie geschaffen für den Vorsitzenden Richter Ottmar Breidling (der schon im Kofferbomber-Fall die Ermittlungsführer des BKA damit bedachte). „Überobligationsmäßig“ stammt übrigens aus dem Ehe- und Familienrecht. Ein Schelm, wer nun gedanklich zur Deutungen des Verhältnisses von Senat und BKA aufbricht.
Soviel als erster Eindruck von der Urteilsverkündung.

ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt berichtet über aktuelle Entwicklungen im Bereich des islamistischen Terrorismus in Deutschland und vom Prozess gegen die Ex-RAF Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Siegfried Buback und seine Begleiter. Auch hier nachzulesen: Berichte vom "Sauerland-Verfahren" gegen vier islamistische Terroristen der "Islamischen Jihad Union" vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

schreibt am 4. März 2010 21:47 :
schreibt am 4. März 2010 21:49 :
schreibt am 4. März 2010 22:02 :
schreibt am 5. März 2010 07:02 :
schreibt am 5. März 2010 08:27 :
schreibt am 5. März 2010 09:53 :
schreibt am 5. März 2010 10:12 :
schreibt am 5. März 2010 16:07 :
schreibt am 5. März 2010 19:00 :
schreibt am 10. März 2010 00:48 :
schreibt am 28. November 2010 00:21 :