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In den sechs Wochen der Schleyer-Entführung im Herbst 1977 war Deutschland im Ausnahmezustand. Polizeifahndungen auf Autobahnen, ständig neue Hinweise auf die Täter. Doch der Polizei unterlief bei der Suche nach Hanns Martin Schleyer ein gravierender Fehler.
Polizeihauptmeister Ferdinand Schmitt hatte zwei Tage nach der Entführung von Hanns Martin Schleyer die Adresse seines Verstecks. Doch dieser Hinweis erreichte die Sonderkommission erst Wochen später – als Schleyer bereits ermordet war. Schon Stunden nach der Entführung hatte die Polizei begonnen, die neuen Ideen von Horst Herold, dem damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), bei der Fahndung umzusetzen.
Herold kannte wie kaum ein Polizist sonst die Gewohnheiten und Denkweisen der Terroristen und versuchte, sie durch ihr Verhalten zu überführen. Also lautete die Anweisung an Polizeihauptmeister Schmitt und viele andere Streifenbeamten: Findet Wohnungen in anonymen Wohnblocks, deren Miete bar im Voraus bezahlt wurde.
Polizeihauptmeister Schmitt wurde fündig. Die Wohnung 104 im Wohnblock "Am Renngraben 8" in Erftstadt-Liblar bei Köln war von einer Annerose Lottmann-Bücklers gemietet und in bar mit großen Geldscheinen bezahlt worden. Doch sein Hinweis blieb unbearbeitet.
Ein ratloser Polizeisprecher sagte damals einige Tage nach dem Tod von Schleyer: "Die örtliche Polizei hat schon zwei Tage nach dem Attentat, am 7. September, aufgrund eigener Ermittlungen 120 verdächtige Objekte herausgefiltert." In einem zweiten Schritt seien diese innerhalb von 48 Stunden auf acht reduziert worden, so der Polizeisprecher weiter, "und wie sich später herausstellte, war darunter ja auch die Wohnung, in der Schleyer gefangen war."
Doch im Behörden-Wirrwar zwischen Bund und Ländern, Schutz- und Kriminalpolizei und diversen Krisenstäben ging der Hinweis verloren und wurde nicht ordnungsgemäß abgearbeitet. Dabei hätte das polizeiliche Informationssystem PIOS sofort Alarm geschlagen. Denn der Name Annerose Lottmann-Bücklers war gespeichert und galt als möglicher Tarnname einer Terroristin.
Die Chance, Hanns Martin Schleyer zu befreien und sein Leben zu retten, war vertan. Da half es wenig, dass BKA-Präsident Herold darauf hinweisen konnte, dass sein Fahndungsansatz an sich richtig war: "Wenn irgendeine beteiligte Polizeibehörde in PIOS gegangen wäre und sie hätte dieses Signal bekommen, dann wäre aus der Spur, die eine unter 30.000 war, plötzlich eine brandheiße Spur geworden."
Kompetenz-Gerangel, unklare Führungsstrukturen, falsche Prioritäten und zu viele beteiligte Dienststellen wurden im Nachhinein als Ursache für die Panne ausgemacht. Bis heute bestimmen sie die Diskussion um die Bekämpfung des Terrorismus.
Viele der damaligen Probleme durch unklare Zuständigkeiten sind inzwischen durch gesetzliche Regelung oder Absprachen behoben. Dennoch ist bis heute umstritten, welche zusätzlichen Kompetenzen das Bundeskriminalamt zur Terrorismus-Bekämpfung braucht und bekommen sollte. Denn eigentlich ist Polizei in Deutschland Ländersache. Besonders auf dem Gebiet der präventiven Polizeiarbeit operiert das BKA bis heute in einer rechtlichen Grauzone.
Autor: Holger Schmidt
Letzte Änderung am: 22.08.2007, 13.17 Uhr