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Bisher unveröffentlichte Originalaufnahmen von Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe aus den Stammheim-Prozessen sind bei Recherchen entdeckt worden. SWR2 veröffentlicht die Tonbänder nun im Internet.
Die ARD-Tagesthemen sendeten dazu Ende Juli Auszüge aus der Fernseh-Dokumentation "Die RAF", die auf mehrjährigen Recherchen von SPIEGEL-TV und NDR beruht.
Die insgesamt etwa 15-minütigen Aussagen der vier Top-Terroristen, des "Deutschen Herbstes", die bei SWR2 dokumentiert werden, wurden zwischen Oktober 1975 und Mai 1976 während der RAF-Prozesse in Stuttgart-Stammheim aufgenommen. Zu hören sind unter anderem die letzte Aussage von Ulrike Meinhof vor ihrem Selbstmord. Jan-Carl Raspe äußert sich zu den Haftbedingungen und Gudrun Ensslin zur Verantwortung der RAF. Andreas Baader nimmt in einem Tondokument zum Thema Isolationshaft Stellung. Die Originaltöne können online angehört werden.
Die damaligen RAF-Terroristen geben in den historischen Aufnahmen politische Erklärungen und Rechtfertigungen ab. So Gudrun Ensslin am 4. Mai 1976: "Wir sind auch verantwortlich für die Angriffe auf das CIA-Hauptquartier und das Hauptquartier des 5. US-Korps in Frankfurt am Main und auf das US-Hauptquartier in Heidelberg insofern wir in der RAF seit 1970 organisiert waren, in ihr gekämpft haben und am Prozess ihrer Politik und Struktur beteiligt waren." Bei diesen Anschlägen starben vier Menschen, dutzende wurden verletzt. Dieses Zitat ist beispielhaft für das System der kollektiven Verantwortung, mit dem die RAF die Taten jedes einzelnen Mitglieds immer als Tat der ganzen Gruppe darstellte.
Die Tonaufnahmen belegen ebenfalls den juristischen Kleinkrieg, mit dem Angeklagte und Verteidigung über Monate versuchten, den Prozess in Stuttgart-Stammheim platzen zu lassen. Andreas Baader – souverän und überheblich – im Mai 1976: "Alle juristischen Kategorisierungen sind nur kodifizierter Ausdruck realer Machtverhältnisse. Die Anträge der Verteidigung werden also, wie sich das in ihrer ganzen Geste schon andeutet, hilflos sein. Das infame Ritual also wird sich über die Argumentation wälzen, als wäre sie gar nicht gesprochen worden."
Stimme und Diktion von Ulrike Meinhof sind aus früheren Fernsehsendungen und Radiobeiträgen bereits bekannt. Auch bei ihr geben die Aufnahmen Hinwiese auf ihre Verfassung im März 1976, zwei Monate bevor sie sich in ihrer Zelle erhängt. Im Gegensatz zu den anderen Angeklagten redet sie stockend, ist verwirrt. Es geht um den Ausschluss von Verteidigern aus dem Verfahren: "Ich stell einfach nur fest, bei Andreas sind Croissant, Ströbele, Gronewold ausgeschlossen worden über das Verteidiger-Ausschluss-Gesetz und auf einem Weg – und aus dem ganzen Verfahren ausgeschlossen – auf einem, äh, auf dem Weg einer Interpretation, die das Gesetz, äh, um also noch mal, um Andreas, also dieses Ziel, also, äh, bei Andreas alle Anwälte wegzuknallen, gelogen worden ist."
Das Urteil im Stammheim-Prozess wurde am 28. April 1977 gesprochen – Baader, Ensslin und Raspe bekamen lebenslange Freiheitsstrafen. Im Herbst 1977 töteten sie sich nach der geglückten Befreiung einer entführten Lufthansa-Maschine in ihren Zellen in Stuttgart-Stammheim.
Der Vorsitzende Richter, Dr. Theodor Prinzing, hatte in Absprache mit Anklage und Verteidigung die Aufnahmen angeordnet, um den Prozessverlauf dokumentieren zu können. Eigentlich war vorgesehen, die Aufnahmen nach Fertigstellung des Verhandlungsprotokolls zu löschen, viele der Bänder wurden auch tatsächlich überspielt. Einige jedoch nicht.
Letzte Änderung am: 02.08.2007, 19.21 Uhr