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Erster großer RAF-ProzessDreimal "lebenslänglich" in Stuttgart-Stammheim

Am 28. April 1977 ging in Stuttgart-Stammheim der erste große Prozess gegen die führenden Mitglieder der RAF zu Ende. Nach knapp zwei Jahren und 192 Prozesstagen fiel das Urteil "lebenslänglich". Das Verfahren im Zeitraffer:

1. Juni 1972: Hinweise aus der Bevölkerung hatten die Fahnder auf eine verdächtige Garage in Frankfurt am Main aufmerksam gemacht. Morgens um 5.50 Uhr erscheinen drei Mitglieder der "Baader-Meinhof-Bande" und werden nach einem Schusswechsel festgenommen: Andreas Baader, Jan-Carl Raspe und Holger Meins. Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof werden kurz darauf gefasst. Damit sitzt der Kern der 1. Generation der RAF in Stammheim in Untersuchungshaft. Die Prozessvorbereitungen laufen; begleitet durch eine Serie kollektiver Hungerstreiks der Gefangenen. RAF-Mitbegründer Holger Meins stirbt am 9. November 1974 in der Haftanstalt Wittlich (Rheinland-Pfalz) nach einem Hungerstreik.

Vier Wochen vor Prozessbeginn wird am 24. April 1975 die deutsche Botschaft in Stockholm überfallen. Durch Geiselnahme sollen RAF-Gefangene freigepresst werden - der Versuch misslingt, endet aber blutig.

"Lex RAF" tritt am 1. Januar 1975 in Kraft

Im Vorfeld des Prozesses verabschiedet der Bundestag mehrere Gesetze, die die Rechte der Anwälte neu definieren und einschränken. Verteidiger können danach wegen des Verdachts der Konspiration mit den Angeklagten vom Verfahren ausgeschlossen werden. Noch vor Prozessbeginn werden die Rechtsanwälte Kurt Groenewold, Klaus Croissant und Hans-Christian Ströbele wegen Kassiberschmuggels (Kassiber: heimlich übermitteltes Schreiben eines Häftlings im oder aus dem Gefängnis) ausgeschlossen.

Im Hinblick auf die Hungerstreiks kann jetzt der Prozess in Abwesenheit der Angeklagten fortgeführt werden, wenn diese schuldhaft ihre Verhandlungsunfähigkeit herbeigeführt haben. Auch diese Vorschrift belastet das Verfahren. Der Hungerstreik wird zur Waffe im Prozess. Die Anwälte werfen dem Staat vor, den Tod der Häftlinge in Kauf zu nehmen.

Am 21. Mai 1975 beginnt die mündliche Verhandlung gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Jan-Carl Raspe und Gudrun Ensslin in einer eigens gebauten Gerichts-"Festung". Die Akten umfassen 50.000 Seiten, die Anklageschrift 354 Seiten. 1.000 Zeugen sind geladen, 1.000 Gutachten werden eingeholt. 40.000 Beweisstücke liegen bereit. Es geht um fünf Tote, mehr als 50 versuchte Tötungsdelikte, Mord, Mordversuch, Bankraub und Bombenanschläge, unter anderem die Sprengstoffanschläge im Mai 1972 auf die US-Hauptquartiere in Heidelberg und Frankfurt.

Vertrauensanwalt Croissant wird verhaftet

Einer der Vertrauensanwälte der RAF-Angeklagten, Klaus Croissant aus Stuttgart, wird am 23. Juni 1975 wegen möglicher Unterstützung der RAF verhaftet (und zu einem späteren Zeitpunkt am 16.2.1979 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt).

Ulrike Meinhof begeht Selbstmord. Zunehmend isoliert und kritisiert von ihren Mitangeklagten erhängt sie sich in der Nacht zum 9. Mai 1976 in ihrer Gefängniszelle.

Der Bundesrichter Albrecht Mayer wird am 10. Januar 1977 von seinem Amt entbunden, weil er vertrauliche Unterlagen aus dem laufenden Verfahren gegen die RAF-Terroristen in Stuttgart-Stammheim an den Chefredakteur der Zeitung "Die Welt", Herbert Kremp, weitergegeben hat.

Vorsitzender Richter wegen Befangenheit abgesetzt

Drei Tage später, am 13. Januar 1977 wird bekannt, dass sich der Vorsitzende Richter Theodor Prinzing vor wichtigen Beschlüssen mit Mitgliedern des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs besprochen hat - ausgerechnet dem Senat, der in nächster Instanz für das Verfahren zuständig wäre. Daher muss Prinzing eine Woche später wegen der Besorgnis der Befangenheit seinen Richterstuhl räumen.

Sein Nachfolger, Eberhard Foth, erweist sich als souveräner, gelassener Verhandlungsführer. Doch auch er musste am 17. März 1977 gleich einen weiteren Skandal verdauen: In Stammheim wurden Gespräche zwischen Verteidigern und Angeklagten abgehört. Richter Foth und die Bundesanwaltschaft beteuern: Das geschah hinter unserem Rücken.

Die Angeklagten betreten am 29. März 1977 zum letzten Mal den Gerichtssaal. Sie bekräftigen, dass sie sich im "Krieg mit dem Staat" befänden und treten in den Hungerstreik - es ist der vierte von elf kollektiven Hungerstreiks (1973 bis 1994) von RAF-Gefangenen und er dauert bis zum 30. April.

Drei Wochen vor der Urteilsverkündung werden der oberste Anklagevertreter, Generalbundesanwalt Siegfried Buback, und zwei Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe ermordet

Am 28. April 1977, dem 192. Verhandlungstag des Stammheim-Prozesses, fällt das Urteil – verkündet vor der leeren Anklagebank: Lebenslange Freiheitsstrafe für Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe wegen vierfachen Mordes und einer langen Liste weiterer Straftaten.

Über die eingelegten Revisionen kann der Bundesgerichtshof nicht mehr entscheiden. Nachdem die Geiseln des entführten Passagierflugzeugs "Landshut" in Mogadischu befreit sind, begehen die Verurteilten in der Nacht zum 18. Oktober 1977 in der Justizvollzugsanstalt Stammheim Selbstmord.

Autoren: Martin Roeber, Tobias Hufnagl, Biggi Hoffmann

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Letzte Änderung am: 26.04.2007, 11.45 Uhr