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Porträt Siegfried Buback"Angst kann ich mir nicht leisten"

Siegfried Buback wurde 1974 zum Generalbundesanwalt ernannt - die Krönung einer juristischen Bilderbuchkarriere. Doch der oberste Ankläger Deutschlands wurde dadurch für die RAF zur Symbolfigur des verhassten Systems.

Der oberste deutsche Ankläger war ein parteiloser Staatsanwalt. In den 70er Jahren stand ein Generalbundesanwalt noch nicht so im Licht der Öffentlichkeit wie später die Nachfolger Kurt Rebmann, Alexander von Stahl oder Kay Nehm.

Als Chef der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe betreute er in wichtigen Strafverfahren vorm Bundesgerichtshof die Revision und vertrat die Anklagen in Spionageverfahren und Staatsschutzsachen. Buback hatte eine juristische Bilderbuchkarriere mit Zwangspausen hinter sich. Der Beamtensohn aus Meißen in Sachsen hatte noch vor dem Zweiten Weltkrieg das erste juristische Staatsexamen abgelegt. Aber erst nach der Rückkehr aus der Kriegsgefangenschaft folgte 1950 die zweite Staatsprüfung. Dann ging er den juristischen Dienstweg: Staatsanwalt, Oberstaatsanwalt, Bundesanwalt und schließlich die Krönung: 1974 wurde Siegfried Buback zum Generalbundesanwalt ernannt.

Ex-Mitarbeiter: "Er war nicht unnahbar"

Spektakuläre Verfahren hatte er schon in den Jahren davor bearbeitet: den Überfall auf das Munitionsdepot in Lebach (Saarland), die Ermittlungen gegen den "Spiegel" und die Fahndung nach den RAF-Gründern Ulrike Meinhof und Andreas Baader.

Alexander Prechtel, Pressesprecher von Bubacks Nachfolger Kurt Rebmann, beschreibt Buback als sehr beliebt. Der Generalbundesanwalt hatte den jungen Staatsanwalt sechs Wochen vor dem Mordanschlag zur Bundesanwaltschaft nach Karlsruhe geholt. Ein Angebot, dass Prechtel nicht ausschlagen wollte: "Das Image war sehr sehr positiv. Er war ja ein, wie man so sagt, alter Fahrensmann. Er hatte ganz spektakuläre Verfahren - ich erinnere nur an Lebach - erfolgreich abgeschlossen. Er war aber auch menschlich sehr angenehm. Er war nicht unnahbar, er hatte durchaus auch Humor und verstand es auch, mit Menschen gut umzugehen."

Trotz Gefährdung verzichtete er auf ständigen Schutz

Als oberster Fahnder in Terrorismussachen war Buback dann zur Symbolfigur geworden. Für die Rote Armee Fraktion stand er für das "Schweine-System", das "zum Abschuss freigegeben" war. Dass er persönlich gefährdet war, das war ihm als oberster Terror-Fahnder klar. Dennoch verzichtete er auf den Schutz durch ständige Begleiter. Sein Ausspruch: "Angst kann ich mir nicht leisten". Prechtel meint dazu: "Dass ein Generalbundesanwalt als oberster Ankläger in diesem Bereich eine gewisse Gefährdung auf sich nehmen muss, das war klar. Aber in diesen Dimensionen hat man, glaube ich, nicht gerechnet." Als Generalbundesanwalt Siegfried Buback am 7. April 1977 ermordet wurde war er 57 Jahre alt.

Autor: Martin Roeber

Letzte Änderung am: 02.04.2007, 18.40 Uhr

Auftakt zum Schreckensjahr 1977

Die zugedeckten Leichen von Siegfried Buback (hinten) und Wolfgang Göbel Bildergalerie Bildergalerie Attentat auf Buback

Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Wolfgang Göbel und Georg Wurster starben durch den RAF-Anschlag am 7. April 1977 [zur Bildergalerie zu: Attentat auf Buback]