Navigation

Volltextsuche

Seite vorlesen:

HintergrundWas Sportschützen dürfen

Der Vater des Amokläufers Tim K. hatte 15 Waffen. Davon waren 14 ordnungsgemäß verstaut. Eine lag im Schlafzimmer. Laut Waffengesetz hätte auch sie in einen Tresor aus zentimeterdickem Stahl gehört - die Vorschriften für Sportschützen sind streng. Weniger streng sind die Kontrollen, ob die Vorschriften eingehalten werden.

Wie viele und welche Waffen ein Sportschütze haben darf - auch das ist im Waffengesetz genau festgelegt: Für jede Disziplin, die er im Verein ausübt, darf ein Schütze zwei Waffen des entsprechenden Typs besitzen. Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können mit Luftdruckwaffen trainieren, die ihnen der Verein stellt. Der Besitz eigener Waffen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Um großkalibrige Waffen zu kaufen, muss man mindestens 21 Jahre alt sein. Bis zum 25. Lebensjahr sind außerdem ein ärztliches und ein psychologisches Gutachten nötig. Ein Großkaliber ist auch die Beretta, mit der Tim K. Amok gelaufen ist.

Sportschützen benötigen keinen Waffenschein, sondern nur eine Waffenbesitzkarte. Die gibt es in Baden-Württemberg beim Ordnungsamt. Man braucht ein sauberes Strafregister und muss seit mindestens einem Jahr im Schützenverein trainieren. Außerdem überprüft die Behörde in einem Gespräch die persönliche Eignung zum Waffenbesitz. Alle drei Jahre wird diese so genannte Zuverlässigkeitsüberprüfung wiederholt.

Kontrollen nur bei begründetem Verdacht

In der Zeit dazwischen gibt es keine Kontrollen, ob sich Waffenbesitzer richtig verhalten. "Es sei denn, es besteht ein begründeter Verdacht", sagt Birger Tiemann, Pressesprecher des Deutschen Schützenbundes. In diesem Fall wird die Polizei oder das Ordnungsamt informiert, in der Regel folgt ein juristisches Verfahren.

Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, ob der Waffenbesitzer eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen hat. Unerlaubter Waffenbesitz wird häufig als Straftat eingestuft. Nach Angaben des Landeskriminalamts in Stuttgart wurde im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg gut 4.500 mal gegen das Waffenrecht verstoßen. Wie viele Ordnungswidrigkeiten begangen wurden, also leichtere Verstöße gegen das Waffengesetz, ist nicht zentral erfasst.

Autorin: Laura Koppenhöfer

Letzte Änderung am: 17.03.2009, 16.48 Uhr